Die Frau war zum Zeitpunkt des Unfalls im Jahr 2005 15 Jahre alt. Sie sass hinter ihrer Freundin auf einem Holzschlitten, als sie auf dem beleuchteten Nachtschlittelweg von Foppa Richtung Flims-Dorf eine Rechtskurve nicht erwischten. Die Mädchen fuhren über den Rand der Piste und ein dort angebrachtes Netz hinaus und prallten in die sieben Meter entfernte Wand eines Stalles. Die Verunfallte erlitt dabei ein schweres Schädelhirntrauma.
Die Frau reichte 2011 eine Klage beim Bezirksgericht Surselva ein. Sie verlangte eine Entschädigung von 50'000 Franken. Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Klägerin, soweit sie darauf eingetreten ist, abgewiesen. Es kommt zum Schluss, dass die Bergbahnen die Schlittelpiste ausreichend gesichert hatten. Jeder Schneesportler konnte gemäss Bundesgericht von Weitem erkennen, dass er seine Fahrgeschwindigkeit drosseln musste, um abbiegen zu können.