Mit einer Klage gegen die Gültigkeit der Bündner Grossratswahlen vom 18. Mai, wollen Stimmberechtigte das Wahlsystem ändern. Das Majorzwahlsystem sei ungerecht. Die Wahlen müssten deshalb annulliert werden. Der Proporz sei einzuführen.
Wenig Chancen
Darüber hat jetzt in erster Instanz das Verwaltungsgericht zu entscheiden. Allerdings: «Die Klage hat wenig Chancen», sagt Rechtsprofessor Rainer Schweizer. Er lehrte an der Uni St. Gallen und kennt sich im Wahlrecht bestens aus. Er hat unter Anderem beim neuen Wahlsystem bei der Glarner Grossfusion mitgewirkt.
Neue Initiative nötig
Die Klage käme zur falschen Zeit, sagt Schweizer weiter. Das Wahlsystem könne auf juristischem Weg nur mit einer neuen Initiative geändert werden. Schweizer ist aber auch überzeugt, dass das Majorzwahlsystem im Kanton Graubünden ausgedient habe. Auch Graubünden werde «früher oder später» das Proporzsystem bei den Grossratswahlen einführen, wie es in fast allen Schweizer Kantonen üblich sei