Wenn bei einem Lawinenunfall Menschen ums Leben kommen, stellt sich immer auch die Frage der strafrechtlichen Verantwortung.
Betrachtet man die tödlichen Lawinenunfälle der letzten 20 Jahre in der Schweiz, bei denen Personen in verantwortlicher Position beteiligt waren, so wurden rund zwei Drittel der Strafverfahren eingestellt. Dies zeigen Zahlen, welche das Intstitut für Lawinenforschung SLF zusammengetragen hat.
In knapp 20 Prozent der Fälle kam es zu einer Anklage. Nur rund die Hälfte der Beschuldigten wurde verurteilt. Dies kommt einer Verurteilung eines Bergführers, einer Skilehrerin oder eines Tourenleiters ungefähr alle zwei Jahre gleich.
Um über Schuld oder Unschuld urteilen zu können, müssen Lawinenfachleute und Juristen eng zusammenarbeiten. Dabei eine wichtige Rolle spielen die Gutachten von Lawinenexperten. Diese Informationen sind für die Juristen und Richter eine wichtige Grundlage um zu urteilen.
Dies sei für beide Seiten eine grosse Herausforderung, sagt Hansueli Rhyner vom SLF. Der Leiter des Kongresses wünscht sich, das Juristen und Lawinenexperten den aktuellen Kongress nutzen, um sich auszutauschen und um voneinander zu lernen.