Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat bereits Mitte Dezember angekündigt, den Abschuss von Wölfen zu erleichtern. Um den Anliegen von Bauern, Jägern und der Bevölkerung aus den Bergregionen Rechnung zu tragen, solle der rechtliche Rahmen für Abschüsse präzisiert werden, begründete das BAFU die Änderung.
Bei den Abschusskriterien wird zwischen Einzelwölfen und Rudelsituationen unterschieden. Bei Rudeln soll künftig der Abschuss von Jungwölfen möglich sein, wenn sich diese «regelmässig in unmittelbarer Nähe von Siedlungen aufhalten und aggressiv werden oder zu wenig Scheu zeigen».
Momentan gebe es keine solchen Jungwölfe, sagte Reinhard Schnidrig, Leiter der Sektion Wildtiere und Waldbiodiversität beim BAFU. Man wolle mit dieser Regelung für die Zukunft vorsorgen. «Wir wollen grundsätzlich keine Wölfe in den Dörfern.» Maximal sollen die Hälfte der im betreffenden Jahr geborenen Jungtiere abgeschossen werden dürfen.
Mehr Kompetenzen für Kantone
Bei Einzelwölfen bleiben die Abschusskriterien gleich wie bisher, so Schnidrig. Neu soll die Verantwortung für die Beurteilung des Abschusses jedoch alleine bei den Kantonen liegen; das BAFU soll nur noch die Oberaufsicht wahrnehmen. «Wir werden erst im Nachhinein den Entscheid der Kantone überprüfen», sagt Schnidrig. Dadurch sollen die Kantone mehr Kompetenz und Verantwortung erhalten.
Bestimmungen erhalten mehr Gewicht
Die Bestimmungen zum Abschuss von Wölfen sind bisher im Konzept Wolf Schweiz geregelt, künftig sollen sie in der Jagdverordnung stehen. Damit wird neu der Bundesrat über die Bestimmungen entscheiden und nicht das BAFU.
Das Thema sei stark verpolitisiert, sagt Schnidrig. Dadurch, dass neu der Bundesrat darüber entscheidet, solle der politische Rückhalt der Bestimmungen gestärkt werden.
In der Anhörung, die bis am 16. März dauert, dürften längst nicht alle die neuen Abschusskriterien begrüssen: Pro Natura und WWF haben die Pläne des Bundes bereits im Dezember als «Schnellschuss» kritisiert.