Das Lausanner Gericht ist nicht auf die Beschwerde der Bündner Regierung gegen einen Zwischenentscheid des Bundesverwaltungsgerichts vom Juli eingetreten. Darin hatte dieses in einem ersten Schritt entschieden, dass die Zürcher gegen die Bündner Spitalliste gerichtlich vorgehen dürfen.
Nun muss sich das Bundesverwaltungsgericht auch inhaltlich mit dem Fall befassen: Der Kanton Zürich wehrt sich gegen die Aufnahme der Suscher Clinica Holistica Engiadina auf die Bündner Spitalliste Psychiatrie. Ein Angebotsausbau in der Akutpsychiatrie könne unter anderem finanzielle Auswirkungen auf den Kanton Zürich haben, und die eigene Spitalplanung beeinflussen.
Bei einer Gutheissung der Bündner Beschwerde durch das Bundesgericht, hätte sich das Bundesverwaltungsgericht nicht mehr in der Sache mit dem Fall befassen müssen, womit ein Endentscheid vorgelegen hätte. Ein solcher ist gemäss Gesetz nur zulässig, wenn damit ein bedeutender Aufwand an Zeit und Kosten für ein weitläufiges Beweisverfahren erspart werden kann.
Gemäss Bundesgericht ist nicht damit zu rechnen. Für die Bündner Regierung ist das keine Katastrophe.Aber: EIn wichtiger Entscheid werde verzögert, sagt Regierungsrat Christian Rathgeb auf Anfrage dem «Regionaljournal Graubünden» von Radio SRF.