Wie die Standeskanzlei meldete, wird mit dem neuen Öffentlichkeitsgesetz auch eine Fachstelle mit eigener Webseite eingerichtet. Das Öffentlichkeitsprinzip gewährt jeder Person das Recht auf eine Einsicht amtlicher Dokumente beim Kanton – unabhängig von Alter, Staatsangehörigkeit und Wohnsitz.
Der Zugang kann nur dann verweigert werden, wenn dies gesetzlich begründet ist oder diese wegen überwiegendem öffentlichen oder privaten Interesse geheim bleiben müssen.
Schriftliches Gesuch
Falls man einen Zugang zu amtlichen Dokumenten möchte, muss bei der zuständigen Behörde schriftlich ein Gesuch gestellt werden. Es bedarf keiner Begründung, muss aber das gewünschte amtliche Dokument genau benennen. Dies kostet etwas, wenn die Behandlung eines Gesuchs mit erheblichem Aufwand verbunden ist. Ansonsten ist der Zugang gebührenfrei.
Der Kanton Graubünden wechselt als einer der letzten Kantone vom Geheimhaltungsgrundsatz zum Öffentlichkeitsprinzip in der Verwaltung.