Im April 2012 erteilte die Gemeinde die definitiven Baufreigaben und beanspruchte hierfür Kontingente im Voraus bis 2023. Dieses Vorgehen wurde in der Engadiner Post am 9. Juli 2015 publik, nachdem auch der Kanton intervenierte. Dagegen wiederum wehrte sich die Gemeinde. Daraufhin erhob die Stiftung Landschaftsschutz Beschwerde an das Verwaltungsgericht mit dem Antrag, die entsprechenden Baufreigabeentscheide aufzuheben.
Das Verwaltungsgericht hat mit seinem Entscheid der Stiftung nun weitgehend Recht gegeben und in den sechs Fällen die Baufreigaben nicht erteilt. Das Gericht hält klar fest, dass diese Baufreigaben durch die Gemeinde Zuoz nach dem Termin der Abstimmung zur Zweitwohnungsinitiative vom 11. März 2012 nicht rechtmässig waren. Sie hätten auf neuen Kontingenten ab 2018 beruhen sollen, die es gemäss Bundesgesetz über Zweitwohnungen gar nicht geben kann.