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Hausfassade mit Baugerüst vor verschneiten Bergen.
Legende: Zuozer Baubewilligungen für Zweitwohnungen sind laut Verwaltungsgericht rechtswidrig. Keystone/Symbolbild

Graubünden Zuoz bewilligt unrechtmässig sechs Zweitwohnungen

Die Gemeinde Zuoz bewilligte zwischen März 2008 und Januar 2012 in sechs Fällen den Bau für Zweitwohnungen. Die Kontingente dafür beanspruchte die Gemeinde im Voraus. Deswegen klagte die Stiftung Landschaftsschutz beim Verwaltungsgericht und erhält nun Recht.

Im April 2012 erteilte die Gemeinde die definitiven Baufreiga­ben und beanspruchte hierfür Kontingente im Voraus bis 2023. Dieses Vor­gehen wurde in der Engadiner Post am 9. Juli 2015 publik, nachdem auch der Kanton inter­ve­nierte. Dagegen wiederum wehrte sich die Gemeinde. Daraufhin erhob die Stiftung Landschaftsschutz Be­schwerde an das Verwaltungsgericht mit dem Antrag, die entsprechenden Baufreigabeentscheide aufzuheben.

Das Verwaltungsgericht hat mit seinem Entscheid der Stiftung nun weitgehend Recht gegeben und in den sechs Fällen die Baufreigaben nicht erteilt. Das Gericht hält klar fest, dass diese Baufreigaben durch die Gemein­de Zuoz nach dem Termin der Abstimmung zur Zweitwohnungsinitiative vom 11. März 2012 nicht rechtmässig waren. Sie hätten auf neuen Kontingenten ab 2018 beruhen sollen, die es gemäss Bundesgesetz über Zweitwohnungen gar nicht geben kann.

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