Seit 2010 läuft der Streit zwischen dem Ressort Fideriser Heuberge und dem Energieversorger Repower. Es geht um eine sieben Kilometer lange Stromleitung und die Frage, wie die Kosten aufgeschlüsselt werden.
Die Leitung ist unterdessen seit Ende 2012 in Betrieb. Sie kostete laut den Verantwortlichen der Heuberge eine Million Franken. Nun hat sich das Bundesverwaltungsgericht mit dem Fall beschäftigt und entschieden, wer die strittige Frage entscheiden muss.
Die Richter sehen den Kanton und damit die Bündner Regierung in der Pflicht. Genau für solche Fälle gäbe es schliesslich seit 2009 das kantonale Stromversorgungsgesetz.
Bewusst vergessen oder eine Lücke?
Doch fehle der Gesetzesartikel zum fraglichen Fall – Gebäude ausserhalb der Bauzone, jedoch ganzjährig bewohnt – im Gesetz. Im Urteil schreiben die Richter: «Es stellt sich die Frage, ob der kantonale Gesetzgeber bewusst von einer Regelung abgesehen hat oder ob das Stromversorgungsgesetz Graubünden lückenhaft ist.» Das Gericht gehe von einer Lücke aus.
Nun muss die Bündner Regierung nochmals entscheiden, nachdem Sie den Fall 2010 mit der Begründung abgewiesen hatte, man sei nicht zuständig.
Der Entscheid dürfte auch für vergleichbare Fälle interessant sein. Im Grundsatz geht es nämlich um die Frage, welche Stromleitungen private Unternehmen zahlen müssen und welche auf Kosten der Energieversorger und damit der jeweiligen Stromkonsumenten gehen.
Urteil Bundesverwaltungsgericht, Abteilung I, A-2850/2014
SRF1, Regionaljournal Graubünden 17:30 Uhr; habs