Im Vergleich mit der abgelehnten NFA fokussiert die neue Regelung stärker auf den Finanzausgleich, wie die Regierung am Mittwoch mitteilte. Sie hat für die Finanzausgleichs-Reform (FA-Reform) die Vernehmlassung eröffnet.
Die Gemeinden sollen in Zukunft wesentlich mehr zweckfreie Mittel erhalten und damit mehr Handlungsspielraum. Der bestehende Finanzausgleich zwischen den Gemeinden wird ersetzt durch einen Ressourcen- und einen Lastenausgleich.
Unterschiede abbauen
Der Ressourcenausgleich soll die Unterschiede in der finanziellen Leistungsfähigkeit der Kommunen abbauen. Die finanzschwachen Gemeinden erhalten vom Kanton jährliche Ausgleichsbeiträge von rund 33 Millionen Franken. Die wohlhabenderen Kommunen beteiligen sich daran mit total rund 19 Millionen Franken.
Mit dem Lastenausgleich sollen strukturell bedingte, weitgehend unbeeinflussbare Lasten abgegolten werden. Ausgeglichen werden vor allem Nachteile, die aus der geografischen Lage oder aus der Topografie entstehen.
Der mit 17 Millionen Franken dotierte geografisch-topografische Lastenausgleich (GLA) wird vollständig vom Kanton finanziert. Zudem soll ein individueller Härteausgleich für ausserordentliche und nicht beeinflussbare Lasten eingeführt werden.
Klare Aufgabenteilung
Verschiedene Aufgaben, die vom Kanton und von den Gemeinden gemeinsam finanziert werden, werden künftig entweder dem Kanton oder den Kommunen zugeordnet. Von 29 Aufgaben werden 17 dem Kanton zugeteilt und 12 den Gemeinden.
Der Kanton übernimmt etwa die Kosten der Wohnungssanierungen im Berggebiet, der Berufsfachschulen und des öffentlichen Regionalverkehrs. Von den Gemeinden finanziert werden die persönliche Sozialhilfe, die familienergänzende Kinderbetreuung sowie die Abfall- und Abwasseranlagen. Weiterhin gemeinsam getragen wird der Volksschulunterricht.
Gemeinden werden entlastet
Unter dem Strich entlastet die Reform die Gemeinden um rund neun Millionen Franken im Jahr. Der Handlungsbedarf ist in Graubünden anerkannt. Das heutige System stammt aus dem Jahr 1958. Gemäss der Regierung ist es kompliziert, schwer steuerbar, setzt falsche Anreize, belohnt hohe kommunale Steuerfüsse und benachteiligt grössere Gemeinden.