Graubünden - Zweitwohnungs-Initiative beschränkt Ausbau eines Estrichs
Die Bündner Gemeinde St. Moritz hat den Ausbau eines Estrichs zu Recht nicht bewilligt, urteilt das Bundesgericht. Das Bauprojekt stehe möglicherweise in Widerspruch zur Beschränkung der Zweitwohnungen und unterstehe damit einem faktischen Baumoratorium.
Der Besitzer einer Wohnung im obersten Stock einer Liegenschaft in St. Moritz wollte den ihm zugeteilten Estrich in ein Studio umbauen lassen. Die Gemeinde wies das entsprechende Gesuch im April 2013 ab, weil es unter anderem nicht mit der Zweitwohnungsbeschränkung vereinbar sei.
Das Bundesgericht stützt mit seinem am Mittwoch publizierten Urteil den Entscheid von St. Moritz. Ein vorsorgliches Baubewilligungsverbot sei aufgrund der Übergangsbestimmungen zum Zweitwohnungsparagraphen in der Bundesverfassung zulässig.
sda/brem; Regionaljournal Ostschweiz und Graubünden, 06:32 Uhr
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