Übererwarten viele Firmen haben ihre Mitarbeiter gleich zur Grippe-Impfung angemeldet.
- Diverse Apotheken in der Ostschweiz und in Graubünden dürfen ihre Kunden seit dem Spätherbst 2016 gegen Grippe oder Hirnhautentzündung impfen.
- Die Apotheke braucht eine Impferlaubnis. Der zu impfende Apotheker muss die entsprechende Ausbildung abgeschlossen haben.
- Im Kanton Thurgau sind aktuell vier Apotheken zugelassen; im Kanton St. Gallen sind es zwölf und in Graubünden 25 Apotheken. Das Angebot werde gut genutzt, heisst es auf Anfrage. Offizielle Zahlen gibt es aber keine.
- In den beiden Appenzell und in Glarus fehlt die gesetzliche Grundlage, dass Apotheken die Grippe-Impfung durchführen können.