Bei der Bemessung der Sozialhilfe sollen auch die Anzahl der Steuerjahre und der AHV-Beitragsjahre berücksichtigt werden. Die bürgerliche Mehrheit des Aargauer Grossen Rates hat am Dienstag einen entsprechenden Vorstoss mit 80 zu 52 Stimmen überwiesen. Der Regierungsrat lehnte die Forderung ab.
Grossräte der SVP, FDP und CVP verlangten in einem Vorstoss, die Bemessung der Sozialhilfe zu ändern. Die Ausgaben für die Sozialhilfe stiegen ständig. Der soziale Friede sei gefährdet, begründeten die Grossräte. Für die Bevölkerung sei es unverständlich, dass Personen, die keinen einzigen Tag gearbeitet hätten, die gleich hohen Sozialhilfeleistungen erhalten würden, wie Personen die jahrelang in die Sozialwerke einbezahlt hätten.
Regierungsrat gegen Systemwechsel
Der Regierungsrat sprach sich dagegen aus, die Bemessung der Sozialhilfe auf den Kopf zu stellen. Die Berechnung des Grundbedarfs für den Lebensunterhalt und die Wohngelegenheit in Abhängigkeit der getätigten Anzahl Steuerjahre beziehungsweise Anzahl AHV-Beitragsjahre würde «zu einer grundsätzlichen Änderung des heute geltenden Systems führen und wäre schweizweit einmalig», hielt der Regierungsrat fest.
Der Regierungsrat wies darauf hin, dass das vom Grossen Rat beschlossene Sozialhilfe- und Präventionsgesetz (SPG) Verschärfungen bringen werde. Das Gesetz werde ab Anfang 2018 gelten.