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Legende: Aargauer Parlament will Sozialhilfe umkrempeln. Die Bemessung der Sozialhilfe soll ändern, fordert es. Keystone

Grosser Rat Aargau Aargauer Parlament will Sozialhilfe anders berechnen

Bei der Bemessung der Sozialhilfe sollen auch die Anzahl der Steuerjahre und der AHV-Beitragsjahre berücksichtigt werden. Die bürgerliche Mehrheit des Aargauer Grossen Rates hat am Dienstag einen entsprechenden Vorstoss mit 80 zu 52 Stimmen überwiesen. Der Regierungsrat lehnte die Forderung ab.

Was nun?

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Die Motion wurde in ein weniger verbindliches Postulat umgewandelt. Der Regierungsrat muss die Frage nun prüfen.

Grossräte der SVP, FDP und CVP verlangten in einem Vorstoss, die Bemessung der Sozialhilfe zu ändern. Die Ausgaben für die Sozialhilfe stiegen ständig. Der soziale Friede sei gefährdet, begründeten die Grossräte. Für die Bevölkerung sei es unverständlich, dass Personen, die keinen einzigen Tag gearbeitet hätten, die gleich hohen Sozialhilfeleistungen erhalten würden, wie Personen die jahrelang in die Sozialwerke einbezahlt hätten.

Regierungsrat gegen Systemwechsel

Der Regierungsrat sprach sich dagegen aus, die Bemessung der Sozialhilfe auf den Kopf zu stellen. Die Berechnung des Grundbedarfs für den Lebensunterhalt und die Wohngelegenheit in Abhängigkeit der getätigten Anzahl Steuerjahre beziehungsweise Anzahl AHV-Beitragsjahre würde «zu einer grundsätzlichen Änderung des heute geltenden Systems führen und wäre schweizweit einmalig», hielt der Regierungsrat fest.

Der Regierungsrat wies darauf hin, dass das vom Grossen Rat beschlossene Sozialhilfe- und Präventionsgesetz (SPG) Verschärfungen bringen werde. Das Gesetz werde ab Anfang 2018 gelten.

Das geplante Gesetz

Das Sozialhilfe- und Präventionsgesetz legt die Basis, dass bei Missachtung von Auflagen die Sozialhilfe gekürzt oder gestrichen werden kann. Damit verfügen die Behörden gemäss Regierungsrat über ein Instrumentarium, das es erlaubt, unkooperatives oder gar missbräuchliches Verhalten wirksam zu bekämpfen. Auch die Regelung zum automatischen Datenaustausch zwischen den Gemeinden helfe mit, Missbräuche zu verhindern.Alle diese Massnahmen hätten zum Ziel, ungerechtfertigte Bedarfsleistungen zulasten der öffentlichen Sozialhilfe künftig zu unterbinden und damit die Sozialhilfekosten zu senken. Auch seien die Ansätze beim Grundbedarf bei allen Personengruppen, insbesondere bei grossen Familien und jungen Erwachsenen, gesenkt worden.

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