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Grosser Rat Aargau «Politik-Verbot» für Polizisten und Kantilehrer gilt weiterhin

  • Die Aargauer Kantonsverfassung verbietet, dass Kantonsangestellte wie Mittelschullehrer oder Polizisten in den Grossen Rat gewählt werden können.
  • Das Parlament hat am Dienstag diese Regelung bestätigt und ein Postulat aus den Reihen von CVP, BDP, SP, Grüne, GLP und EVP abgewiesen.
  • Auch der Regierungsrat wollte das «Politverbot» nicht lockern.

Aargauer Polizisten in Uniform
Legende: Polizisten dürfen im Aargauer Kantonsparlament zwar den Eingang bewachen, nicht aber mitreden. Keystone

Aargauer Kantonsangestellte wie Mittelschullehrer und Polizisten können nicht in den Grossen Rat gewählt werden. Das Parlament will wie der Regierungsrat daran nicht rütteln. Der Grosse Rat lehnte am Dienstag nach langer Diskussion ein Postulat zur Lockerung der geltenden Regelung ab.

Der Entscheid fiel mit 72 zu 62 Stimmen. Der Regierungsrat muss nun also nicht prüfen, ob sich Kantonsangestellte künftig ins Parlament wählen lassen können.

Immer wieder war das «Politverbot» für Kantonsangestellte in der Vergangenheit diskutiert worden. Die geltende, strenge Regelung wurde jeweils bestätigt.

FDP und SVP setzten sich durch

Die Fraktionen der FDP und SVP wehrten sich auch am Dienstag für das Verbot. Es gehe um die Vermeidung von Interessen- und Loyalitätskonflikten, hielt die FDP fest. Nach Ansicht der SVP muss verhindert werden, dass es künftig noch mehr Interessenskonflikte gibt.

Die SP argumentierte dagegen, dass passive Wahlrecht sei in der Demokratie wichtig. Es brauche eine gerechte Lösung. Es gebe keine übermässige Machtfülle, wenn ein Lehrer oder Polizist seine Interessen im Grossen Rat vertrete. Alle Grossräte seien letztlich Interessenvertreter.

Aargau kennt strenge Regeln

Die Kantonsverfassung legt fest, dass dem Grossen Rat nicht angehören kann, wer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis des kantonalen Rechts steht. Ausnahmen sind in einem Gesetz geregelt. So sind die Lehrkräfte der Volksschule von der sogenannten Unvereinbarkeit ausgenommen.

Volksschullehrpersonen sind Gemeindeangestellte. Sie sind nicht dem Regierungsrat unterstellt. Diese unterschiedlichen Spielregeln für Lehrpersonen verstossen gemäss Regierungsrat nicht gegen die in der Bundesverfassung verankerte Gewährleistung der politischen Rechte.

Lehrerin im Schulzimmer mit Kindern
Legende: Aargauer Lehrer dürfen auf Kantonsebene politisieren, wenn sie an der Volksschule unterrichten. Kantilehrer aber nicht. Keystone (Symbolbild)

Es solle vermieden werden, dass Staatsangestellte ihre eigene Amtsführung sowie diejenige ihrer Vorgesetzten kontrollieren könnten. In einem solchen Fall würde die formelle Hierarchie gemäss Regierungsrat «faktisch auf den Kopf gestellt».

Die bisherige Aargauer Regelung sei sinnvoll, sagte Regierungsrat Urs Hofmann (SP). Auf Bundesebene gebe es noch strengere Regelungen. So dürfe kein Grenzwächter Mitglied des Nationalrats sein.

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