- Schülerinnen und Schüler von Privatschulen müssen im Aargau weiterhin eine Aufnahmeprüfung für eine Mittelschule absolvieren. Dies hat der Grosse Rat entschieden.
- Für eine Gleichbehandlung von Privat- und Volksschülern setzten sich grosse Teile von FDP, CVP und SVP ein. Am Ende wurde die Gleichbehandlung abgelehnt, mit 70:55 Stimmen.
- Argumentiert wurde, dass die Abschlussnote einer öffentlichen Bezirksschule Rückschlüsse zulasse, ob ein Übertritt gerechtfertigt sei. Dies sei bei Privatschulen nicht der Fall.
Die Vertrauenswürdigkeit war eine der zentralen Fragen in dieser Debatte. Bilden die Privatschulen ihre Schülerinnen und Schüler gut genug aus und können sie deshalb ohne Prüfung an die Kantonsschulen schicken? Bildungsdirektor Alex Hürzeler sprach von einer roten Linie, die hier einige überschreiten wollten.
«Die öffentliche Schule untersteht einer umfangreichen staatlichen Kontrolle. Die Privatschulen unterstehen der nicht», sagte Hürzeler. Deswegen sei eine Kontrolle beim Übertritt in die Mittelschule legitim.
Es wurde im Parlament auch befürchtet, dass Betreiber von Privatschulen behaupten könnten, ihre Schüler hätten gute Noten. Ob die Leistungen später dann den Anforderungen der Kantonsschulen standhalten würden, wäre aber schlussendlich nicht mehr ihr Problem. Auch dieser Gefahr kann mit einer Prüfung der Leistungen begegnet werden.
Anderer Meinung ist FDP-Grossrat Adrian Schoop: «Es ist unfair, dass bei Privatschülern einzig und alleine die Note der Aufnahmeprüfung zählt und die anderen über einen längeren Zeitraum Noten erarbeiten können.» Das sei ein Verstoss gegen die Chancengleichheit.
Eine Mehrheit im Grossen Rat will dennoch am bisherigen System festhalten. Die Schülerinnen und Schüler von Privatschulen müssen beim Übertritt an eine öffentliche Mittelschule deshalb weiterhin eine Aufnahmeprüfung absolvieren.