Der Kanton Aargau legt seine Waldgrenzen auf seinem gesamten Gebiet genau fest. Der Grosse Rat hat am Dienstag die entsprechenden Beschlüsse mit grosser Mehrheit gefasst.
Mit der Änderung des Waldgesetzes und der Anpassung des kantonalen Richtplans wird präzis definiert, wo ein Waldgebiet anfängt und wo es aufhört. Damit soll die ungeplante Ausdehnung des Waldes verhindert werden.
Heute ist es so, dass landwirtschaftliche Fläche als Wald taxiert werden, wenn sie einige Jahre lang nicht bewirtschaftet wurden und wenn in dieser Zeit Bäume darauf gewachsen sind. Wenn eine Fläche einmal als Wald definiert worden ist, lässt sich das nicht mehr ändern.
Vor allem Bauern ärgern sich darüber. Sie wollen, dass der Wald im heutigen Umfang bestimmt und dass dessen Grenzen dann fixiert werden. Wachsen nun ausserhalb dieser statischen Grenze Bäume, können die Bauern diese wachsen lassen oder auch fällen.
Grün gegen Grünliberal
Genau das sei ein Gewinn für die Natur, argumentierten zum Beispiel die Grünen. Es gebe so fliessende Waldränder, die für die Biodiversität wichtig seien. Ganz anders sahen das die Grünliberalen. Sie befürchten, dass die Bauern eben gerade jeden Baum ausserhalb der Waldgrenzen fällen würden. Und das sei schlecht für die Natur.
Das Gesetz fand in der Schlussabstimmung eine deutliche Mehrheit. 121 Ja gegen 7 Nein. Alle Nein-Stimmen kamen von der GLP. Grüne wie auch SP sahen einen Gewinn für die Natur.
Vertreter der bürgerlichen Parteien argumentierten ebenfalls mit der Natur. Sie führten aber auch den Aspekt der Rechtssicherheit an. Heute gilt die dynamische Waldgrenze, dass also eine Fläche nach 15 Jahren als Wald gilt, nur für die Landwirtschaftszone. In der Bauzone ist es hingegen so, dass Bäume in dieser Zone ohne Aufhebens gefällt werden können.
Es sei stossend, dass es zwei Arten von Waldgrenzen gebe, sagten diverse Votanten. Mit dem neuen Waldgesetz sei es überall gleich, was die Rechtssicherheit erhöhe.