- In Basel-Stadt sollen Unternehmen ab 50 Mitarbeitende regelmässig einer Lohngleichheitsanalyse unterzogen werden.
- Der Basler Grosse Rat hat die Regierung damit beauftragt, bei der Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes einen wesentlichen Schritt weiter zu gehen als dies der Bund fordert.
Die entsprechende SP-Motion wurde am Mittwoch mit 49 gegen 42 Stimmen bei 2 Enthaltungen relativ knapp überwiesen. Gegen die Überweisung des Vorstosses hatten sich die Sprecher der bürgerlichen und rechten Fraktionen ausgesprochen. Mit der Basler Sonderlösung würden die hiesigen KMU stärker belastet als in der restlichen Schweiz, sagten sie.
Dem wird auch so sein. Denn laut der von den Bundesparlamenten 2018 beschlossenen Revision des Gleichstellungsgesetzes sind lediglich Unternehmen ab 100 Mitarbeitende verpflichtet, über die Lohngleichheit zwischen Mann und Frau Rechenschaft abzulegen - ohne Sanktionen befürchten zu müssen. Der Bundesrat hatte die Untergrenze, wie in der Basler Motion nun gefordert, ursprünglich auf 50 Mitarbeitende festlegen wollen.
Basler Regierung will noch weiter gehen
Wenn der Kanton Basel-Stadt die Grenze ebenfalls bei 50 Mitarbeitenden festlegt, werden laut Regierungsangaben 394 Unternehmen mit 186‘254 Beschäftigten - das entspräche 78 Prozent aller Arbeitnehmenden - alle vier Jahre eine Lohngleichheitsanalyse durchführen müssen.
Die Basler Regierung hatte sich in ihrem ersten Bericht bereit gezeigt, den Auftrag entgegenzunehmen. Und sie möchte, wie sie schreibt, sogar noch einen Schritt weitergehen als in der Motion gefordert wird: Sie will eine Revision des kantonalen Einführungsgesetz zum Gleichstellungsgesetz prüfen, um allenfalls auch Massnahmen zur Erfüllung der Lohngleichheit überprüfen zu können.