Als Beispiel für den Flickenteppich wurde im Grossen Rat mehrfach die Rheingasse genannt. Dort gilt auf der einen Strassenseite die Lärmempfindlichkeitszone 2 für Wohnen, auf der anderen Seite gilt Zone 3 für Wohnen und Gewerbe. Eine absurde Situation, findet Stephan Mumenthaler von der FDP: «Die Zonen gehen zum Teil sogar durch die Geschäfte hindurch.» Deswegen sei es am einfachsten, wenn in der ganzen Innenstadt Zone 3 gilt.
Soll die Innenstadt zu einer Boulevardmeile werden?
Dieser Vorschlag war im Rat allerdings umstritten. So mahnte CVP-Grossrat Oswald Inglin: «Eine historisch gewachsene Altstadt darf man nicht mit einem Federstrich zur allgemeinen Boulevardmeile machen.» LDP-Grossrat André Auderset beschwichtigte, dass Zone 3 nicht automatisch bedeute, dass es eine Boulevardmeile gebe. Weiter strich Auderset hervor, dass eine belebtere Innenstadt auch zur sozialen Kontrolle beitragen könne.
Am Schluss entschied der Grosse Rat mit 50 zu 36 Stimmen, dass sich die Regierung darum kümmern soll, dass es in Zukunft in der Innenstadt nur noch eine Lärmzone 3 gibt.
(Regionaljournal Basel, 06.32 Uhr)