Der Kanton Basel-Stadt soll künftig die Steuern für öffentlich-rechtlich anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaften veranlagen und beziehen können. Dies hat der Grosse Rat am Mittwoch beschlossen.
Die vorberatende Wirtschafts- und Abgaben-Kommission (WAK) des Grossen Rats hatte die entsprechende Änderung des Steuergesetzes zuvor abgelehnt. Das Parlament kam jedoch zu einem anderen Entscheid: Der Grosse Rat machte die Streichungen der Kommission rückgängig und beschloss die Reform mit 76 gegen 6 Stimmen.
Die bürgerlichen Parteien stellten sich hinter das staatliche Inkasso der Steuern der öffentlich-rechtlich anerkannten vier Kirchen. Die SP war gespalten, wobei die wichtigen Funktionen der Kirchen «absolut unbestritten» seien. Finanzdirektorin Eva Herzog bezeichnete die gewählte Lösung als machbar. Sie helfe den Kirchen und gebe dem Kanton wenig zu tun.
Angestossen wurde die Diskussion von den Kirchen. Sie hatten das Inkasso durch den Kanton ersucht, weil die von beiden genutzte bisherige Softwarelösung komplett erneuert werden muss.