Die Einführung der Vertrauensarbeitszeit für die obersten Kader der bernischen Kantonsverwaltung rückt näher. Er verabschiedete das revidierte Personalgesetz am Mittwoch in erster Lesung mit 101 Ja- gegen 31 Nein-Stimmen. Der Grosse Rat steht klar hinter der Neuerung. Die Spielregeln wird er nächstes Jahr festlegen.
Argumente dafür und dagegen
Die Ratslinke befürchtete, dass die Vertrauensarbeitszeit zulasten der Mitarbeitenden geht. Die Belastung könne schlechter gesteuert werden, der Gesundheitsschutz sei nicht mehr voll gewährleistet. Zudem sei Vertrauensarbeitszeit kaum familienverträglich, weil Teilzeitmodelle nicht möglich seien.
Anderer Meinung war die Ratsmehrheit mit Mitte-Parteien und Bürgerlichen. In der Bundesverwaltung und in der Wirtschaft habe man gute Erfahrungen gemacht. Eine gesunde Balance zwischen Beruf und Privatleben sei auch mit der Vertrauensarbeitszeit möglich.
Keine schlechteren Arbeitsbedingungen
Die Regierung sei offen für die Neuerung, sagte Finanzdirektorin Beatrice Simon (BDP). Die Vorlage sei aber so auszuarbeiten, dass sich für niemand die Arbeitsbedingungen verschlechterten. Umstritten ist vor allem das Ausmass der Kompensationsmassnahmen.
Bei der Vertrauensarbeitszeit steht es Kaderleuten frei, wann sie mit welchem Aufwand die Arbeit erledigen. Im Fokus steht nicht mehr die zeitliche Präsenz am Arbeitsplatz, sondern das erreichte Resultat. Im Gegenzug können keine Überstunden mehr geltend gemacht werden.
Wer alles Vertrauensarbeitszeit leisten soll, wird in der zweiten Lesung im März 2019 geklärt. Der Regierungsrat möchte die Vertrauensarbeitszeit nur für die Generalsekretäre und ihre Stellvertreter, die Amtsvorsteher und einige zusätzliche Stellen einführen. Betroffen wären knapp 100 Kader. Zur Diskussion steht, die Vertrauensarbeitszeit auf etwa 370 Kader auszuweiten, namentlich auf Richter und Staatsanwälte.