Der Boden sei zu kalt gewesen, die Pflanzen noch nicht in der Wachstumsphase, als Bauern im Kanton Luzern im Februar Gülle ausbrachten, so argumentiert die Staatsanwaltschaft. Die Bauern könnten sich mit Onlinetools gut darüber informieren, ob sie güllen dürften oder nicht.
Der Bauernverband hält dagegen: Die Staatsanwaltschaft schiesse mit diesen Bussen über das Ziel hinaus und argumentiere fachlich falsch. Für eine Beurteilung, ob gegüllt werde oder nicht, reichten die Informationen auf dem Internet nicht aus. Es gebe zu wenig Messstationen im Kanton, und deren Messungen seien zu wenig aussagekräftig für die einzelnen Bauernbetriebe.
Die gebüssten Bauern müssen unter Umständen auch mit Kürzungen bei den Direktzahlungen rechnen, schreibt die Bauernzeitung. Einige von ihnen wehren sich jedoch juristisch gegen den Strafbefehl.