Zum Inhalt springen

Gutachten zum Gerichtsfall «Maximalschallpegel sind nicht definierbar»

Wieviel Lärm braucht es, damit wir aufwachen? Zur Klage gegen den Wädenswiler Viertelstundenschlag hat Lärmexperte Mark Brink ein Gutachten erstellt. Im Gegensatz zu den Vorinstanzen folgte das Bundesgericht den Empfehlungen aber nicht.

SRF: Mark Brink, Ihre Studie spielte bei der Gerichtsverhandlung eine wichtige Rolle. Was wollten Sie mit dieser Studie aussagen?

Mark Brink: Die Studie steht in der Tradition anderer Studien zu Transportlärm, vor allem zu Fluglärm. Wir haben das Paradigma übernommen und auf die Schläge von Kirchgenlocken angewendet.

Und die Aussage der Studie ist, dass bereits relativ geringer Lärm den Schlaf stören kann?

Ab welchem Maximalschallpegel Aufwachreaktionen beginnen, ist nicht klar definierbar. Aber die Erfahrung machen wir alle: Je lauter etwas ist, desto grösser die Wahrscheinlichkeit, dass wir aufwachen.

Das Bundesgericht kam aufgrund Ihrer Studie zum Schluss, dass der Viertelstundenschlag tolerierbar ist. Überrascht sie das?

Es gibt nur diese eine Studie. In der Wissenschaft hätten wir gerne mehrere Studien, um die Evidenz abzusichern. Der Entscheid des Gerichts spricht deshalb nicht gegen diese Studie. Es gibt einfach nur sie.

Ist das Thema Kirchenglocken mit diesem Urteil nun generell erledigt?

Das wissen wir nicht. Es ist das fünfte Urteil, welches das Bundesgericht zu Kirchenglocken fällen musste. Vielleicht kommen noch mehr.

Das Bundesgericht hält fest, es gebe im Gesetz keine entsprechenden Lärmgrenzwerte. Müsste man solche Grenzwerte einführen?

Das Bundesamt für Umwelt setzt Grenzwerte für jenen Lärm, der als Abfallprodukt betrachtet werden kann, also beispielsweise im Verkehr. Es ist nicht Aufgabe des Bafu, Grenzwerte für Kirchenglocken zu entwickeln.

Meistgelesene Artikel