50'000 Franken kostete die Reinigung des Zürcher Rathauses, nachdem Chaoten am 1. Mai 2013 rote Farbbeutel ans Parlamentsgebäude geworfen hatten. Und Hauswände werden in der Stadt Zürich so oft versprayt, dass Hausbesitzer ein Reinigungsabo bestellen können.
Bezahlt werden die Reinigungen und Reparaturen nach Vandalenakten durch die Besitzer oder die öffentliche Hand. Dies soll sich ändern, findet die SVP. Sie fordert, dass die Vandalen die Schäden selbst bezahlen oder dass sie – falls sie dies nicht können – die Kosten abarbeiten müssen.
Die Strafen müssen den Vandalen weh tun.
Vandalismus dürfe sich nicht lohnen, argumentierte die Partei am Montag im Kantonsparlament. Die heutigen Strafen seien zu mild. Die Arbeitseinsätze haben für die SVP ausserdem den Vorteil, dass die Täterinnen und Täter bekannt werden, ihre Anonymität aufgehoben wird.
Vandalen werden an den Pranger gestellt. Dies verletzt die Menschenrechte.
Genau dies störte die Gegner. SP, Grüne, AL und GLP kritisierten, die Täterinnen und Täter würden an den Pranger gestellt. Dies widerspreche den Menschenrechten. Ausserdem gebe es keinen Handlungsbedarf: Das Gesetz erlaube es heute schon, den Vandalen die Kosten zu übertragen.
Die Gegner konnten sich mit ihrer Argumentation nicht durchsetzen. Die bürgerliche Mehrheit (SVP, FDP, EVP, CVP, BDP und EDU) hat den Vorstoss der SVP mit 104 Stimmen vorläufig überwiesen. Nun muss die Kommission die parlamentarische Initiative überarbeiten, bevor das Parlament definitiv darüber entscheidet.