SP, Grüne und AL hatten gemeinsam einen Vorstoss eingereicht im Nachgang zu den Wirren um den Kauf der sogenannten Gammelhäuser. Die Motion verlangt, dass der Stadtrat beim Liegenschaftenkauf weitgehende Kompetenzen erhält, wenn der Kauf einem kommunalen Zweck dient.
Ein unliebsamer Gerichtsentscheid
Bisher musste der Stadtrat eine Dringlichkeit vorbringen, wenn er eine Liegenschaft ohne Zustimmung des Parlaments kaufen wollte. Ein Urteil des Zürcher Verwaltungsgerichts vom vergangenen Jahr verdeutlichte zudem, wie genau diese Dringlichkeit aufzufassen ist.
Diesen Entscheid gelte es zu respektieren und nicht gleich wieder zu ändern, weil er rot-grün nicht passe, kritisierten FDP, SVP und GLP am Mittwochabend im Parlament den Vorstoss.
Beim Stadtrat rannten die Motionäre dagegen offene Türen ein. Finanzvorsteher Daniel Leupi (Grüne) bezeichnete die heutige Regelung als nicht mehr zeitgemäss. Wolle die Stadt Zürich eine Liegenschaft kaufen, sei «die Konkurrenz mit dem E-Bike unterwegs und die Stadt hat vorne einen Platten und hinten eine Acht.»
Auch dank der Unterstützung der EVP erhielten SP, Grüne und AL eine komfortable Mehrheit von 69 Ja- zu 44 Nein-Stimmen. Der Stadtrat muss nun eine Weisung ausarbeiten, wie die Gemeindeordnung entsprechend angepasst werden kann.