Kommt es zu häuslicher Gewalt und die Polizei wird gerufen, kann sie den Gewalttäter aus der Wohnung für einige Tage weg weisen. Passiert dies, bekommt die Person, die Gewalt ausgeübt hat, danach von einem extra dafür ausgebildeten Gewaltberater einen Telefonanruf. Das Ziel dahinter: Die offensichtlich gewaltbereite Person muss sich mit dem eigenen Tun konfrontieren und bekommt Informationen über mögliche Anti-Gewalt-Kurse oder Therapien.
Im 2016 hat man nun erstmals damit begonnen, den Gewalttäter - in 70 Prozent der Fälle handelt es sich um Männer - auch dann anzurufen, wenn er zuvor nicht von der Polizei weg gewiesen wurde, also keine Massnahme angeordnet wurde. Wurden in den Jahren zuvor jeweils zwischen 40 - 50 Personen kontaktiert, waren es während des Pilotprojekts im vergangenen Jahr drum dreimal mehr Kontakte, sagt Sonja Roest, die beim Justiz- und Sicherheitsdepartement für den Bereich häusliche Gewalt zuständig ist.
Verlängert und ausgebaut
Das Pilotprojekt bezeichnet Roest denn auch als Erfolg. Ein Erfolg, der allerdings bescheiden anmutet, konnten doch beispielsweise nur wenige Gewalttäter zu einem freiwilligen Anti-Agressions-Training bewegt werden. «Gerade die Triage zum Eintritt in eine solche Therapie oder zu weiterführenden Gesprächen wollen wir verbessern», entgegnet Roest.
Das Pilotprojekt wird darum ausgeweitet. So dürfen die Gewaltberater weiterhin auch diejenigen Menschen anrufen, die nicht weg gewiesen wurden und sie haben zusätzlich den Polizeirapport zur Hand. «Ruft der Gewaltberater an und ist informiert über die Situation, die die Polizei vorfand, kann sie die Gewalt ausübende Person gezielter ansprechen», sagt Roest. «Für die Person, die zuvor Gewalt ausgeübt hat, ist es dann schwieriger, das eigene Handeln zu bagatellisieren.»
Zudem wird die Bewährungshilfe, bei der die Gewaltberater angesiedelt sind, mehr Stellenprozente für diese Arbeit bereitstellen und die Personen möglichst zeitnah nach dem Vorfall kontaktieren.