Das Wichtigste in Kürze:
- Das Urner Obergericht sieht kaum Fluchtgefahr und verfügt bis zur Hauptverhandlung gegen Ignaz Walker keine Haft.
- Der Beschuldigte muss aber Auflagen erfüllen: Seine Ausweise- und Schriften sind gesperrt und er muss sich zweimal wöchentlich auf einem Polizeiposten melden.
- Die Gerichtsverhandlung wegen des mutmasslichen Auftragsmordes wird frühestens nach den Sommerferien stattfinden.
Die Verfahrensleitung des Urner Obergerichtes kam zum Schluss, dass eine erneute Inhaftierung von Ignaz Walker bis zur Gerichtsverhandlung nicht nötig ist. Das Obergericht schreibt auf Anfrage von SRF News, dass bei der Frage der Fluchtgefahr die gesamten konkreten Verhältnisse berücksichtigt werden müssen. Dabei müssten Gründe bestehen, die eine Flucht nicht nur als möglich, sondern auch als wahrscheinlich erscheinen liessen. Dies sei aber nicht der Fall.
Keine Haft, aber Auflagen
Eine Haft erachtet das Obergericht deshalb als unverhältnismässig. Dagegen verfügte es - als mildere Variante zur Haft - Ersatzmassnahmen. So darf der Angeklagte die Schweiz nicht verlassen, seine Ausweise wurden gesperrt und er muss sich zweimal wöchentlich auf einem Polizeiposten melden.
Warten auf Urteil
Ignaz Walker wartet auf einen erneuten Prozess, weil das Bundesgericht Ende April den Freispruch vom Vorwurf des Auftragsmords nicht akzeptierte. Die Würdigung der Beweise sei teils unhaltbar, nicht nachvollziehbar und ungenügend begründet, erklärte das oberste Schweizer Gericht. Das Urner Obergericht muss sich deshalb zum dritten Mal mit dem Fall beschäftigen. Die Verhandlung werde frühestens nach den Sommerferien stattfinden, schreibt das Urner Obergericht auf Anfrage von SRF News.