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Handschlag-Affäre «Ich habe viel Zuspruch erhalten, nicht nur Kritik.»

Die Baselbieter Bildungsdirektorin Monica Gschwind will in die Kantonsverfassung schreiben, dass sich Schüler an die hiesigen Werte halten müssen. Das brachte ihr Kritik ein. Nun verteidigt sie sich; sie habe den Text nicht selbst geschrieben, sondern einer alten Bundesverfassung entnommen.

Der Fall warf hohe Wellen: Zwei muslimische Schüler weigerten sich an einer Therwiler Schule, ihrer Lehrerin die Hand zu geben. Dies, weil sie eine Frau ist und es ihnen die Religion untersage, eine Frau zu berühren.

Im Nachgang zur Handschlag-Affäre stellte Bildungsdirektorin Monica Gschwind einen Text vor, der Schülerinnen und Schüler dazu verpflichten will, sich an die hiesigen Werte zu halten. Tun sie das nicht, soll die Schule eine Meldung an die Migrationsbehörden machen, sofern die Kinder keinen Schweizer Pass haben.

Wegen ihres Vorschlags erntete Gschwind viel Kritik, unter anderem, weil Jugendlichen ohne Schweizer Pass deutlich härtere Sanktionen drohen als ihren schweizerischer Kolleginnen und Kollegen. Nun verteidigt sich Gschwind:

  • Wer einer Frau die Hand nicht gebe, weil sie eine Frau sei, halte sich nicht an das in der Schweiz gültige Gleichstellungsgebot
  • Als «hiesige Werte» bezeichnet Gschwind neben der Gleichstellung auch Pünktlichkeit, Sauberkeit und Ordnung
  • Meldung an die Migrationsbehörden erfolge nur wenn «wesentliche hiesige Werte» nicht eingehalten würden, es «wesentliche Integrationsprobleme» gebe
  • Wer sich weigere, «Stille Nacht, heilige Nacht» zu singen, halte sich zwar nicht an hiesige Werte, allerdings müsse keine Meldung erfolgen
  • Schulen müssten Kinder gesellschafts-fähig machen und dazu gehöre die Einhaltung gesellschaftlicher Werte

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