Es ist ein kleiner Sieg für die Bürgerlichen und Mitte-Parteien, die spätestens seit vergangenem Sommer eine härtere Gangart bei Hausbesetzungen fordern.
Die Rüge des Statthalters
Damals wurde publik, dass es rund um das Zürcher Koch-Areal regelmässig zu Lärmüberschreitungen kommt und dies von der Stadt geduldet wird. Für dieses Zuwarten wurde der Stadtrat erst diese Woche vom Statthalter scharf gerügt (siehe Box). Die Behandlung von zwei Vorstössen im Stadtparlament rund um die Zürcher Praxis bei Hausbesetzungen hätte also zeitlich nicht besser passen können.
Keine schnellere Räumung
Trotzdem wollte eine klare Mehrheit im Parlament die Voraussetzungen für eine Räumung besetzter Liegenschaften nicht lockern. Gemäss einem FDP-Vorstoss hätte künftig bereits bei «nicht unerheblichen Störungen» oder einem «hinreichend begründeten Verdacht auf mehrfache Übertretungen» eine Räumung erfolgen können. Neben der FDP wurde dieses Postulat aber nur noch von der SVP und CVP unterstützt.
Einen Erfolg konnten FDP und CVP hingegen mit einem zweiten Vorstoss zur Häuserbesetzungspraxis feiern. So soll die Polizei künftig auf Antrag des Eigentümers die Personalien der Besetzerinnen und Besetzern aufnehmen. Nur so könnten Hauseigentümer allfällige Schadenersatzforderungen stellen oder anderweitig rechtlich vorgehen.
Ein Anrecht oder eine Frage des Vertrauens?
Auch hier waren SP, Grüne und AL dagegen – man vertraue der Polizei, dass diese bei Bedarf einschreite – es müssten deshalb keine Personalien auf Vorrat erhoben werden, lauteten ihre Argumente. Auch der zuständige Stadtrat Richard Wolff (AL) versuchte vergeblich die Überweisung des Postulats abzuwenden und zählte Beispiele auf, wo die Polizei schon heute einschreite.
Dass dieses Mal eine Mehrheit für das Anliegen zustande kam, hatte mit der GLP zu tun. Auch sie fand: Hauseigentümer hätten ein Recht darauf zu wissen, wer in einem besetzten Haus wohnt. Der Vorstoss wurde mit 62 Ja- zu 60 Nein-Stimmen an den Stadtrat zur Prüfung überwiesen.