Zum Inhalt springen

Hilfe für Bergbauern Die Luzerner Regierung will das Landwirtschaftsgesetz anpassen

  • Mehr Bergbauernhöfe sollen als Gewerbebetriebe gelten. Der Regierungsrat beantragt dafür, die Gewerbegrenze zu senken.
  • Neu soll die Standardarbeitskraft bei Bergbetrieben 0,6 statt bisher 0,8 betragen. Mit dieser Änderung kommt Luzern den Kleinbauern entgegen.
  • Die Anerkennung als Gewerbebetrieb kann sich für Bauern existenzsichernd auswirken – unter anderem werde es so einfacher, Baubewilligungen fürs Wohnen, Nebenerwerbe oder den Agrotourismus zu erhalten.
  • Dank dieser Massnahme werden rund neun Prozent der kleineren Betriebe neu den Gewerbestatus erhalten. Konkret sind 134 Betriebe betroffen. Auswirkungen auf Direktzahlungen gibt es keine.

Meistgelesene Artikel