Wo die Bundeshilfe nicht ausreicht, soll der Wirtschaft unter die Arme gegriffen werden. «Das oberste Ziel ist die Sicherung von Arbeitsplätzen und Einkommen», sagt der Volkswirtschaftsdirektor des Kantons Graubünden, Marcus Caduff, vor den Medien.
Maximal fünf Millionen pro Unternehmen
Hauptbestandteil des Hilfspaketes sind kantonale Bürgschaften in der Höhe von 80 Millionen Franken. Die Solidaritätsbürgschaften sind auf maximal 15 Prozent des Umsatzerlöses und auf fünf Millionen Franken pro Unternehmen beschränkt.
Der Kanton übernimmt eine hundertprozentige Ausfallgarantie, vorausgesetzt, dass die vom Bund verbürgten Kreditmöglichkeiten vollständig ausgeschöpft sind, der zusätzliche Liquiditätsbedarf nachgewiesen ist und die Bank den Kreditantrag geprüft hat.
Keine Verzugszinsen und Mahngebühren
Beschlossen wurde weiter, dass der Kanton bis Ende Jahr auf die Erhebung von Verzugszinsen und Mahngebühren verzichtet. Bei nicht bezahlten Rechnungen will er grosszügig sein, wenn es darum geht, die Zahlungsfrist zu erstrecken. Auf der anderen Seite will der Kanton Dienstleister und Lieferanten so rasch als möglich bezahlen.
Dem Kanton ist es ausserdem wichtig, eine Schädigung der Sport- und Kulturlandschaft zu verhindern. Engagieren will er sich vor allem bei den Ertragsausfällen von abgesagten Veranstaltungen, das gleiche gilt bei der Kultur.