Im Badener Hochhaus-Streit geht es um das sogenannte «Merker-Hochhaus» auf dem Krismer-Areal. Schon vor fünf Jahren wurde dort ein 18-stöckiges Gebäude mit Wohnungen, unter anderem für Studenten und Senioren, geplant. Gegen die dafür nötigen Änderungen der Bau- und Nutzungsordnung in diesem Gebiet gab es aber immer wieder Beschwerden.
Nachdem die Stadt Baden die Beschwerden abgelehnt hatte, wollte auch der Aargauer Regierungsrat nichts von den Einwänden der Hochhausgegner wissen. Und nun bestätigt das Aargauer Verwaltungsgericht diese Sicht.
Das Verwaltungsgericht hat die Beschwerden als grösstenteils unbegründet abgewiesen, wie dem Entscheid zu entnehmen ist, der dem Regionaljournal Aargau Solothurn vorliegt.
Zusammenfassend erweist sich die Verwaltungsgerichtsbeschwerde [...] als unbegründet und ist abzuweisen [...].
Wie es nun mit den Hochhausplänen in Baden weitergeht, bleibt trotz des neuen Entscheides vorerst offen. Das Verdikt des Verwaltungsgerichtes kann noch ans Bundesgericht weitergezogen werden. Weil deshalb das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, wollte sich bei der Stadt Baden auf Anfrage von Radio SRF niemand zum Entscheid des Gerichts äussern.