Die Schweizer Stromnetzbetreiberin Swissgrid will zwischen Chippis und Mörel eine neue Höchstspannungsleitung bauen – mit 380 Kilovolt Leistung. Diese sei nötig, um Strom aus der Walliser Wasserkraft ins Schweizer Mittelland zu transportieren, so Swissgrid in einer Mitteilung.
Das Projekt sieht den Bau einer neuen, rund 44 Kilometer langen Freileitung zwischen den Unterwerken Chippis und Mörel vor – talabwärts auf der linken Seite, am schattigen Südhang.
Kritik aus der Bevölkerung
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Swissgrid informierte am Dienstagabend die lokale Bevölkerung über das Projekt. Am Anlass in Visp waren viele kritische Stimmen zu hören. «Ich bin erstaunt, wie hoch die Leitung durchs Tal führen soll», meinte eine Bewohnerin aus Visp. «Nach dem Bau der Leitung wird das Wallis nicht mehr so sein wie früher.»
Viele im gut besetzten Saal wünschten sich eine Verlegung der Leitung in den Boden. «Mir ist nicht klar, weshalb bestehende Tunnels – zum Beispiel der Autobahn – nicht einfach genutzt werden», bemerkte eine ältere Frau. Einzelne Stimmen erinnerten aber daran, dass Stromanlagen im Talgrund dank des Baus der neuen Leitung verschwinden würden. «Davon wären viele Leute betroffen und würden sich freuen», so ein Bewohner von Stalden.
Die bestehende 220-Kilovolt-Leitung zwischen Chippis und Mörel soll nach Inbetriebnahme der neuen Freileitung demontiert werden. Das entlaste vor allem die Siedlungsgebiete zwischen Leuk und Brig, so Swissgrid, da die bestehende Leitung teils mitten durch die Dörfer führe.
Die Gesamtkosten des Projekts belaufen sich gemäss Swissgrid auf 120 Millionen Franken. Man habe auch die Verlegung der Leitung in den Boden geprüft. Dies wäre jedoch sehr aufwändig und teuer, da das Kabeltrassee teilweise in steilem und schwer zugänglichem Gebiet verlaufe.
Ende März hat Swissgrid das Projekt für die neue Leitung beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat eingereicht. Vom 3. Mai bis zum 3. Juni liegt es in den betroffenen Gemeinden öffentlich auf.
Umstrittene Höchstspannung
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Wie umstritten Freileitungen sind, zeigte sich am Beispiel des Teilstücks Chamoson-Chippis: Erst im September 2017 entschied das Bundesgericht, dass die 28 Kilometer lange Leitung gebaut werden kann – 15 Jahre nach Planungsbeginn.
Die Gegner der Höchstspannungsleitung verlangten unter anderem, dass die Leitung in den Boden verlegt wird.
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