Wer in einem Chalet auf der Riederalp oder der Fiescheralp übernachtet, soll pro Nacht bald 4.90 Franken Kurtaxe bezahlen. Anstatt 2.50 Franken wie bisher. Mit dieser Erhöhung soll die Destination weiterentwickelt werden.
Das ist ein Meilenstein für uns.
Unter anderem vorgesehen ist die Einführung einer elektronischen Gästekarte, mit der im Sommer verschiedene Bahnen kostenlos genutzt werden können. Aus der Sicht von Raoul Calame, Geschäftsführer der Aletsch Arena AG, ist die Erhöhung der Kurtaxe ein Meilenstein und «für die Entwicklung der Region unabdingbar.»
Pauschale für Zweitwohnungen
Eingeführt werden soll mit diesem neuen Reglement auch eine Kurtaxen-Pauschale für Zweitwohnungen: Für die Erhebung dieser jährlichen Gebühr wird die durchschnittliche Belegung mit der Anzahl Betten und dem Kurtaxensatz multipliziert. Die Verantwortlichen rechnen dabei mit einer durchschnittlichen Belegung von bis zu 57 Tagen pro Jahr.
«Diese Zahlen sind zu hoch», sagt Peter Koch, Präsident der IG Fiescheralp. Er könne nicht nachvollziehen, wie diese Berechnungen zustande gekommen seien. Zusammen mit rund 500 Besitzerinnen und Besitzern von Zweitwohnungen auf der Rieder-, Bettmer- und Fiescheralp wehrt er sich gegen das neue Reglement.
Wir verstehen nicht, wie diese Berechnungen zustande gekommen sind.
Die Gemeinden und die Tourismusorganisation Aletsch Arena AG verteidigen sich: Die Zahlen seinen extern berechnet worden. Unter Berücksichtigung verschiedener Bundesgerichtsurteile, welche die durchschnittliche Belegung in anderen Walliser Ferienorten nach unten korrigiert hatte.
Wohnungsbesitzer verteilen Flugblätter
Das neue Kurtaxenreglement kommt in den nächsten Tagen in den sechs Gemeinden der Aletschregion vors Volk. Im Vorfeld haben die Zweitwohnungsbesitzerinnen und -besitzer Flugblätter verteilt und für eine Ablehnung geweibelt. Direkt mitentscheiden können sie nicht: Die meisten wohnen nicht in der Region und sind deshalb nicht stimmberechtigt an den Gemeindeversammlungen, auf Walliserdeutsch «Urversammlungen».
Sollten alle Urversammlungen zustimmen, bleibt den IG-Mitgliedern der Gang ans Bundesgericht. Sie haben bereits angekündigt, den Rechtsweg zu beschreiten.