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zwei Frauen neben Kirche, im Hintergrund die Berner Alpen.
Legende: An hohen Feiertagen im Kanton Bern soll das faktische Veranstaltungsverbot fallen. Keystone

Hohe Feiertage im Kanton Bern Weniger Grabesruhe an Auffahrt und Pfingsten?

Im Kanton Bern soll das weitgehende Veranstaltungsverbot an hohen Festtagen gelockert werden. Die Gemeinden sollen Ausnahmen bewilligen können, wie sie es heute bereits an gewöhnlichen Sonntagen dürfen.

Als hohe Festtage gelten Karfreitag, Ostern, Auffahrt, Pfingsten, der Buss- und Bettag sowie Weihnachten. An diesen Tagen sind laut Gesetz fast alle Veranstaltungen verboten.

GLP-Grossrat Michael Köpfli geht das zu weit. Natürlich könne am Weihnachtsabend kein Technokonzert auf dem Dorfplatz bewilligt werden. Warum aber am Auffahrtsnachmittag oder an Pfingsten keine Sportveranstaltung stattfinden dürfe, sei nicht ersichtlich. Er hat daher eine Motion lanciert.

«Normale» Sonntagsruhe genügt

Der Regierungsrat teilt in seiner Antwort die Ansicht, dass der absolute Schutz der hohen Festtage überholt sei. Er möchte es den Gemeinden überlassen, unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen zu bewilligen. So dürfen die Veranstaltungen etwa keine Gottesdienste stören.

Ausnahmebewilligungen – zum Beispiel auch für Konzerte – dürfen die Gemeinden schon heute an gewöhnlichen Sonntagen erteilen, aber auch an den übrigen öffentlichen Feiertagen.

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