Als hohe Festtage gelten Karfreitag, Ostern, Auffahrt, Pfingsten, der Buss- und Bettag sowie Weihnachten. An diesen Tagen sind laut Gesetz fast alle Veranstaltungen verboten.
GLP-Grossrat Michael Köpfli geht das zu weit. Natürlich könne am Weihnachtsabend kein Technokonzert auf dem Dorfplatz bewilligt werden. Warum aber am Auffahrtsnachmittag oder an Pfingsten keine Sportveranstaltung stattfinden dürfe, sei nicht ersichtlich. Er hat daher eine Motion lanciert.
«Normale» Sonntagsruhe genügt
Der Regierungsrat teilt in seiner Antwort die Ansicht, dass der absolute Schutz der hohen Festtage überholt sei. Er möchte es den Gemeinden überlassen, unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen zu bewilligen. So dürfen die Veranstaltungen etwa keine Gottesdienste stören.
Ausnahmebewilligungen – zum Beispiel auch für Konzerte – dürfen die Gemeinden schon heute an gewöhnlichen Sonntagen erteilen, aber auch an den übrigen öffentlichen Feiertagen.