Das Wichtigste in Kürze:
- Seit der Einführung der Formularpflicht im Kanton Zürich werden Anfangsmietzinse markant häufiger angefochten.
- Bis 2013 gingen bei den Schlichtungsbehörden jeweils 20 bis 30 Fälle pro Jahr ein.
- Seit 2014 wurden die Schlichtungsbehörden in rund 170 Fällen pro Jahr angerufen.
- In den wenigsten Fällen kommt es tatsächlich zu einer Schlichtungsverhandlung: die meisten Fälle werden durch einen aussergerichtlichen Vergleich erledigt.
Auch der Zürcher Mieterinnen und Mieterverband hat seit der Einführung der Formularpflicht mehr zu tun. Die Zahl der Beratungen nahm von 120 Fällen im Jahr 2012 auf 760 Fälle im Jahr 2016 zu. Walter Angst, der Geschäftsführer des Verbandes, stellt auch eine präventive Wirkung der Formularpflicht fest: «Anwälte warnen vor zu starken Erhöhungen, weil Vermieter damit Gefahr laufen, dass der Anfangsmietzins angefochten wird.»
Die Mieten steigen immer noch massiv bei Altwohnungen, die neu vermietet werden.
Im Kanton Zürich müssen Vermieter seit November 2013 neuen Mietern bekannt geben, was die Wohnung vorher gekostet hat. Die Einführung der sogenannten Formularpflicht für Anfangsmieten wurde von den Stimmberechtigten im Kanton Zürich Ende 2012 mit 52 Prozent Ja-Stimmen beschlossen. Den Ausschlag in dieser Abstimmung gab die Stadt Zürich. Dort lag die Zustimmung zur Initiative, welche die Formularpflicht forderte, bei 68 Prozent.