Das baselstädtische Kantonsparlament möchte die Abschiebung eines jungen Afghanen nach Österreich und damit dessen Heimschaffung aus humanitären Gründen verhindern. Es überwies eine Petition an die Kantonsregierung, sich beim Bund dafür einzusetzen. Dieser soll in diesem Härtefall seinen Ermessensspielraum für einen humanitären Aufenthalt nutzen.
Der Jugendliche war als Kind mit den Eltern nach Iran geflüchtet und dann dort als Kindersoldat nach Syrien geschickt worden. Er konnte flüchten und stellte in Österreich ein Asylgesuch, das abgelehnt wurde. Aus diesem Grund trat jetzt der Bund nicht auf sein Asylgesuch in der Schweiz ein. In der Heimat fürchtet er die Rache der Taliban.
Umstrittene Altersbestimmung
Da er mangels Papieren nicht beweisen kann, dass er minderjährig ist, gilt der Mann automatisch als volljährig. Zudem liess der Bund sein Alter per Handknochenanalyse auf 19 Jahre bestimmen. Deshalb soll er nach Österreich zurück geschickt werden, wo er seinen Erst-Asylantrag gestellt hat.
Allerdings ist die Methode zur Altersbestimmung höchst umstritten und unpräzise, was im Grossen Rat für eine heftige Debatte sorgte. Denn würde der Flüchtling als Minderjähriger eingestuft, hätte er offiziell das Recht, in der Schweiz einen neuen Asylantrag zu stellen. Und da die Schweiz bei Rückführungen nach Afghanistan zurückhaltender ist als Österreich, hätte er mehr Chancen, hier bleiben zu können.
Es bleibe bezüglich des Alters des jungen Mannes ein Zweifel, mahnte der Liberale Michael Köchlin. Deshalb solle sich der Rat an den humanitärsten Satz in der Rechtsprechung halten: «In Dubio pro Reo.» Der Rat beherzigte diesen Grundsatz und gab der Regierung den Auftrag, sich beim Bund für eine humanitäre Lösung stark zu machen.