Dem Bieler Rentner geht es trotz mehrerer Wochen Hungerstreik den Umständen entsprechend gut. Für die Behörden und die Psychiatrie ist Kneubühls Hungerstreik eine heikle Angelegenheit, die sie gemeinsam im Dialog meistern wollen.
Kein zweiter «Fall Rappaz»
Man wolle verhindern, dass es so weit kommt wie vor Jahren im Fall des Walliser Hanfbauern Bernard Rappaz , sagten die Behörden vor den Medien. Damals weigerten sich die Ärzte aufgrund ihrer Überzeugung, Rappaz mit Zwang zu ernähren.
Thomas Freytag, Leiter des bernischen Amtes für Justizvollzug, sagt dazu: Aktuell werde versucht, Kneubühls Motivation für den Hungerstreik zu suchen. «Wir wollen die Sache gemeinsam lösen».
Über weite Teile sei Kneubühl Urteilsfähigkeit zu attestieren, nicht aber in Bezug auf die Fähigkeit, die Wirkung seines Hungerstreiks einzuschätzen. Deshalb sei im Notfall auch eine Zwangsernährung denkbar, so Werner Strik, Direktor der universitären psychiatrischen Dienste UPD Bern.
Chronologie
- September 2010: Kneubühl wehrt sich gegen die Zwangsversteigerung seines Elternhauses. Er verletzt einen Polizisten durch einen Schuss schwer und ist tagelang auf der Flucht.
- Januar 2013: Das Regionalgericht entscheidet, dass Kneubühl nicht schuldfähig ist und in einer geschlossenen Einrichtung therapiert werden muss.
- November 2013/Oktober 2014: Das Berner Obergericht und das Bundesgericht bestätigen das Urteil.
- Januar 2017: Kneubühl wird vom Regionalgefängnis Thun in die Strafanstalt Thorberg verlegt. Aus Protest tritt er in einen Hungerstreik.