Am Anfang der Debatte stand ein Entscheid von 2013. Damals sagte die Schweiz deutlich Ja zum neuen Raumplanungsgesetz und damit zu einem haushälterischen Umgang mit dem Boden. In Graubünden lag der Ja-Anteil bei 61,5 Prozent.
Dieser Entscheid beschäftigt nun das Bündner Parlament. Alle Kantone müssen nämlich bis Ende April 2019 die neuen Spielregeln im eigenen Raumplanungsgsetz umgesetzt haben.
Ein ausgesprochen saurer Apfel
Am Mittwoch startete die Debatte dazu im Grossen Rat mit Fundamentalopposition von SVP und Teilen der FDP. Er sei bereits 2013 gegen das eidgenössische Raumplanungsgesetz gewesen und sei deshalb auch gegen diese Vorlage, sagte Ruedi Kunz (FDP) : «Ich möchte mit so einem Gesetz nichts zu tun haben und lehne es ab.»
Ich möchte mit so einem Gesetz nichts zu tun haben und lehne es ab.
Auch die Fraktion der SVP hätte das Gesetz am liebsten in den Abfalleimer geschmissen. «Dieses Gesetz ist derart eigentumsfeindlich, dass wir nicht darauf eintreten dürfen», so Roman Hug (SVP).
Neu dürfen Gemeinden nur so viel Boden als Bauland einzonen, wie innerhalb von 15 Jahren überbaut werden kann. Fast 70 Bündner Gemeinden haben jedoch zu grosse Baulandreserven und müssen in den kommenden Jahren auszonen (siehe Artikel unten).
Dadurch verliert der Boden massiv an Wert, was aber mit dem neuen Raumplanungsgesetz entschädigt werden soll – dies muss jedoch im Detail in der kantonalen Gesetzgebung festgehalten werden.
«Ich esse meine Suppe nicht!»
Darüber wollte ein Teil der bürgerlichen Politiker und Politikerinnen nicht diskutieren. Für Beatrice Baselgia (SP) das Verhalten eines Suppen-Kaspars wie im Buch «Der Struwwelpeter». Dieser starb wegen seiner Weigerung, die Suppe zu essen, nach fünf Tagen.
Grosses Gelächter im Grossen Rat, die Botschaft aber kam an. Bis in einem halben Jahr muss Graubünden nämlich sein Raumplanungsgesetz angepasst haben - so schreibt es der Bund vor -, sonst darf keine einzige Gemeinde mehr ein Stück Boden neu einzonen.
Mit 86:31 Stimmen beschloss der Grosse Rat auf die Vorlage einzutreten. Nun werden die umstrittenen Details morgen Donnerstag beraten.
* In einer früheren Fassung hiess es, Auszonungen würden vollumfänglich entschädigt. Dies trifft jedoch nur zu, wenn es sich um eine materielle Enteignung handelt.
SRF1, Regionaljournal Graubünden, 17:30 Uhr; habs