Der Kanton liess das Bauwerkin Buchrain vor einem Jahr entfernen, nachträglich muss dafür nun eine Bewilligung eingeholt werden. Denn Massnahmen, die eine wesentliche Beeinträchtigung des Biberlebensraums darstellen, dürfen nur aufgrund einer kantonalen Verfügung ergriffen werden, heisst es im aktuellen Luzerner Kantonsblatt zu dem Fall. Zudem unterliegen solche Eingriffe dem Verbandsbeschwerderecht, das heisst Naturschutzverbände dürfen Beschwerde einreichen.
Nachträgliche Beschwerden nun möglich
Der Damm, den das Tier bereits im Sommer 2018 im Sagenbach kurz vor der Einmündung in den Rotbach errichtet hatte, staute das Wasser bis zum Schiltwald. Mit dem erhöhten Wasserspiegel sei auch das Hochwasserrisiko gestiegen, das Schadenpotenzial liege im ein- bis zweistelligen Millionenbereich.
Die Gemeinde Buchrain und eine ortsansässige Firma beantragten daher, den Damm zu entfernen. Die Kantonale Dienststelle bewilligte dies in Anbetracht der Gefahr von Starkniederschlägen im Sommerhalbjahr, womit das Bauwerk im April 2018 weichen musste. Der Entscheid liegt nun nachträglich zur Beschwerde öffentlich auf.
So steht es um die Luzerner Biberpopulation
Der Biber ist ein einheimisches, geschütztes Wildtier. Heute leben gut 3500 Biber in der Schweiz, davon rund 75 im Kanton Luzern. Experten gehen davon aus, dass der Bestand im Kanton Luzern zunehmen dürfte, da viele für den Biber geeignete Lebensräume noch unbesiedelt sind.
Der Schwerpunkt der Luzerner Biberpopulation liegt im Reusstal. Jüngst entstand beim Kleinwasserkraftwerk Mühlenplatz in Luzern eine Holzrampe für Biber, damit diese künftig das Reusswehr und das Kraftwerk auf ihrer Wanderung flussaufwärts überwinden können.
Der Biber wurde in der Schweiz zu Beginn des 19. Jahrhunderts ausgerottet. Zwischen 1956 und 1977 wurden an diversen Standorten in der Schweiz 141 Biber angesiedelt. Im Kanton Luzern wurden keine Biber freigelassen.