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Immer weniger Gesuche Müssen Zürcher Gemeinden bald weniger Asylsuchende aufnehmen?

Heute müssen Gemeinden pro 1000 Einwohner Platz bieten für sieben Asylsuchende. Der Kanton plant hier eine Änderung.

Im März des nächsten Jahres tritt in der Schweiz das neue Asylgesetz in Kraft. Es sieht unter anderem die Einführung der Bundesasylzentren mit den schnellen Asylverfahren vor. Der Kanton Zürich sei bereit für das neue Gesetz, wie der zuständige Sicherheitsdirektor Mario Fehr am Donnerstag betonte. Unabhängig von der Einführung des neuen Asylgsetzes stellte er auch neue Zahlen und mögliche Änderungen für den Kanton vor.

Weniger Asylsuchende in den Gemeinden?

Die Zahl der Asylgesuche, die beim Bund eingereicht werden, nimmt ab. Dies könnten die Gemeinden im Kanton Zürich schon bald zu spüren bekommen. Wie Sicherheitsdirektor Mario Fehr sagte, prüfe er eine Senkung der Aufnahmequote. Dies würde bedeuten, dass die Zürcher Gemeinden im neuen Jahr möglicherweise weniger Asylsuchende aufnehmen müssen. Heute sind sie verpflichtet, pro 1000 Einwohner sieben Asylsuchenden einen Platz anzubieten.

Wer gilt als Härtefall?

Das Zürcher Migrationsamt prüft seit Mai 2017, ob gewisse Personen als Härtefälle anerkannt werden könnten. Es handelt sich dabei um Personen, deren Asylgesuch rechtskräftig abgewiesen wurde, die aber während ihres mindestens fünfjährigen Aufenthalts keine Straftaten begangen haben. Der Kanton Zürich hat mittlerweile von 139 überprüften Personen 88 als Härtefall anerkannt. Diese Personen erhalten eine Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz.

Wer betreut die Asylsuchenden?

Die Asylbetreuung im Kanton Zürich umfasst rund 1000 Plätze in den zehn kantonalen Durchgangs-, Rückkehr- und MNA-Zentren. In MNA-Zentren werden unbegleitete, minderjährige Asylsuchende untergebracht. Aufträge erhalten gemäss Informationen der Sicherheitsdirektion die bestehenden Dienstleister AOZ (Asylorganisation Zürich) und ORS Service AG. Diese Organisationen haben auch als einzige Offerten eingereicht. Die AOZ kümmert sich um die Einrichtungen für unbegleitete, minderjährige Flüchtlinge sowie die Durchgangszentren, die ORS um die Rückkehrzentren und ein Durchgangszentrum.

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