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Immobilienpleite Bad Rans Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland muss Fall abgeben

Weiteres Fiasko für das Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland im Fall rund um die Immobilienpleite Bad Rans. Das Gericht muss den aufwendigen Fall abgeben. Das hat die Anklagekammer des Kantons St. Gallen entschieden.

Die Anklagekammer ist das Gericht, das zum Zug kommt, wenn es zum Beispiel um Fragen rund um die Befangenheit von Richtern geht. Und genau um diese Fragen geht es im Wirtschaftsstraffall Bad Rans. Die 140-Millionen-Pleite des Hotelprojekts ist einer der aufwendigsten Straffälle, die das Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland je verhandelt hat.

Thema Befangenheit als Dauerbegleiter

Schon seit Beginn steht der Fall unter einem ungünstigen Stern; das Thema Befangenheit ist ein Dauerbegleiter. Im Mai 2017 hatte die Anklagekammer zum ersten Mal entschieden, dass die damalige Verfahrensleiterin und ihre Gerichtsschreiberin wegen Befangenheit in den Ausstand treten müssen. Das Kreisgericht hat die beiden daraufhin ersetzt.

Das gescheiterte Projekt

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Im historischen Bad Rans bei Sevelen sollte ein Vier-Sterne-Hotel mit Seminartrakt, ein Kurbad und eine Seniorenresidenz entstehen. Kostenpunkt: 140 Millionen Franken.

Das nötige Heilwasser dazu sollte aus einer eigens geplanten Tiefenbohrung beim ehemaligen historischen Bad sprudeln.

Dutzende Anleger haben ab 2007 über sechs Millionen Franken in die gleichnamige Genossenschaft gepumpt.

Gebaut wurde nie, das Geld der Investoren verschwand. Handwerker blieben auf offenen Rechnungen sitzen.

Zwischen 1880 und dem ersten Weltkrieg lief der Thermalbetrieb im Bad Rans auf Hochtouren gelaufen. Pferdebespannte Bäderwagen zirkulierten mit Gästen zwischen Sargans und Grabs.

Im Herbst vor einem Jahr wurde der Fall dann nach einjähriger Vorbereitungszeit doch noch verhandelt – und zwar drei Wochen lang. Alle drei Angeklagten wurden verurteilt.

Nach dem Urteil der Super-GAU

Nach dem Urteil stellte sich jedoch heraus, dass einer der Richter Geschäftsbeziehungen zur konkursiten Gesellschaft hatte. Dadurch war er befangen und hätte nicht urteilen dürfen, sagte die Anklagekammer. Der Entscheid wurde später vom Bundesgericht bestätigt. Für das Kreisgericht bedeutete dies: zurück auf «Feld eins». Alle Richter auswechseln, die an diesem Fall je beteiligt waren - inklusive Gerichtsschreiber. Konkret also sechs Personen. Keine leichte Aufgabe für ein so kleines Gericht.

Anklagekammer zieht Reissleine

Doch damit nicht genug: Während sich die neuen Richter auf den Fall vorbereiteten, traf bei der Anklagekammer das nächste Ausstandsgesuch ein, welchem im Sommer stattgegeben wurde. Und weil aktuell zwei weitere Gesuche auf dem Tisch liegen, hat die Anklagekammer nun die Reissleine gezogen.

Es könnte der Eindruck entstehen, dass das (...) zuständige Kreisgericht (...) kein faires Verfahren (...) zu gewährleisten vermag.
Autor: Urteil Anklagekammer

Im Urteil, welches auf der Homepage publiziert ist, heisst es: «Es könnte der Eindruck entstehen, dass das örtlich eigentlich zuständige Kreisgericht in vorliegender Sache kein faires Verfahren vor einem unabhängigen Richter zu gewährleisten vermag». Und weiter: «Das Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland erscheint in dieser Sache nicht mehr unbefangen.»

Einmalig im Kanton St. Gallen

Nach dem deutlichen Entscheid der Anklagekammer muss sich nun ein anderes Kreisgericht um den Fall kümmern. Ein Entscheid, den es im Kanton St. Gallen so noch nicht gegeben hat. In die Bresche springen muss das Kreisgericht St. Gallen – also das grösste Gericht im Kanton mit den meisten Richtern, welches räumlich zudem genug weit entfernt ist.

Der Entscheid der Anklagekammer ist noch nicht rechtskräftig. Aktuell läuft die Rechtsmittelfrist.

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