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Die rund 600 Hanfpflanzen von Niederhelfenschwil
Legende: Die rund 600 Hanfpflanzen von Niederhelfenschwil Staatsanwaltschaft St. Gallen

Indooranlage Hanf Beschlagnahmter Hanf war harmlos

Die im September bei Niederhelfenschwil konfiszierten und später vernichteten Hanfpflanzen waren harmlos. Laut der St. Galler Staatsanwaltschaft habe der THC-Gehalt unter dem Wert für Betäubungsmittel gelegen. Das Verfahren wurde daraufhin eingestellt.

Am 1. September 2016 kam es im Rahmen einer Strafuntersuchung in einem Obstbaubetrieb in Enkhüseren in Niederhelfenschwil zu einer Hausdurchsuchung. Dabei stiess die Polizei auf eine nicht angemeldete Hanfindooranlage. Die Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen beschlagnahmte die vorgefundenen Pflanzen und die zur Aufzucht verwendeten Gerätschaften.

Staatsanwaltschaft prüft Entschädigung

Industriehanf für die Medizin

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Nach der Razzia im letzten September wurden in den Medien Vorwürfe laut, die Polizei hätte unverhältnismässig gehandelt und sogar teilweise die Einrichtung beschädigt. Offenbar war der Bauer bei der Thurgauer Firma Medropharm unter Vertrag. Um diese Vorwürfe ging es in der aktuellen Untersuchung allerdings nicht.

Ein Teil der rund 600 Pflanzen wurden zur Ermittlung des THC-Gehalts an den Forensisch-Naturwissenschaftlichen Dienst der Kantonspolizei St.Gallen übergegeben. Die restlichen Pflanzen wurden vernichtet. Die Untersuchung ergab, dass der THC-Gehalt dieser aufgezogenen Pflanzen unter einem Prozent liegt und es sich somit um sogenannten «Industriehanf» handelt.

Die Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen wird die Untersuchung wegen Verdachts der Wiederhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetzes einstellen und die Entschädigung des Beschuldigten prüfen. Laut Roman Dobler von der St. Galler Staatsanwaltschaft ist es selten, dass sich eine nicht gemeldete Hanfanlage als Industriehanf entpuppt. Deshalb müsse nun abgeklärt werden, ob eine Entschädigung entrichtet werden müsse.

Die beschlagnahmten Gerätschaften werden dem Beschuldigten herausgegeben. Der Beschuldigte muss für die Verletzung der Meldepflicht eine Busse bezahlen.

Entschädigungsfrage noch offen

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