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Infobroschüre für Jugendliche In den Sommerferien häufen sich Zwangsheiraten

Zwangsheiraten sind gesetzlich verboten. Trotzdem werden immer wieder junge Männer und Frauen aus dem Kanton Luzern im Heimatland ihrer Eltern vermählt. Mit einer Infobroschüre will die Fachstelle des Kantons Betroffenen und Freundinnen, Freunden unterstützen.

Jahr für Jahrwerden junge Frauen und Männer aus dem Kanton Luzern gegen ihren Willen verheiratet. Besonders heikel sind die Sommerferien: In dieser Zeit reisen viele Familien mit Migrationshintergrund in ihre Herkunftsländer, wo Heiraten angebahnt oder beschlossen werden können.

Fast 30 Prozent der Betroffenen sind noch minderjährig

«Wir haben keine genauen Zahlen», sagt Renate Gisler von der Koordination Gewaltprävention und Bedrohungsmanagement des Kantons Luzern, «wir wissen aber, dass das Thema latent aktuell ist». Anhaltspunkte gibt eine Erhebung des Bundesprogrammes «Bekämpfung Zwangsheiraten», die für die Jahre 2015 bis 2017 schweizweit 905 Fälle auflistet. Auffallend bei dieser Studie ist, dass rund 28 Prozent der gemeldeten Fälle minderjährige Personen betrifft. Die Erfahrungen von Fachstellen deuten zudem darauf hin, dass von einer hohen Dunkelziffer ausgegangen werden muss und der Bedarf an Beratung und Unterstützung bei Betroffenen gross ist.

Hier finden Betroffene Hilfe

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Opferberatungsstelle Luzern

www.opferberatung.lu.ch

Frauenhaus Luzern

www.frauenhaus-luzern.ch

Jugend- und Familienberatung Zentralschweiz

www.no-zoff.ch

Sorgentelefon für Jugendliche 147

www.projuventute.ch

Die Fachstelle Koordination Gewaltprävention hat in diesen Tagen die Informationsbroschüre «Wer entscheidet, wen du heiratest?» versandt. Adressaten sind in erster Linie die Schulen der Oberstufe, die Berufsschulen, die Schulsozialarbeit sowie die Jugendtreffs und die Beratungsstellen im Kanton Luzern. Diese Anlaufstellen kommen erfahrungsgemäss am ehesten mit potenziell Betroffenen in Kontakt und können die Broschüren in ihrer täglichen Arbeit einsetzen.

Seit dem 1. Juli 2013 ist in der Schweiz das Bundesgesetz über Massnahmen gegen Zwangsheirat in Kraft. Unter Zwang geschlossene Ehen werden ausdrücklich unter Strafe gestellt und von Amtes wegen verfolgt. Zudem werden Eheschliessungen mit Minderjährigen auch bei Ausländerinnen und Ausländern nicht mehr toleriert, selbst wenn sie den Gesetzen des Heimatstaates entsprechen. Dies ist eine der zentralen Botschaften der Informationsbroschüre, die in zehn Fremdsprachen und in Deutsch verfasst ist.

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