In einer emotionalen Debatte wurde am Mittwoch klar: Alle Parteien ausser der SVP wollen die Initiative für ungültig erklären. So würde die Walliser Bevölkerung gar nicht darüber abstimmen können. Die Vorlage verstosse gegen verschiedene Gesetze, weil sie vor allem islamische Kopftücher betreffe, und sie schiesse völlig am Ziel vorbei, sagten mehrere Rednerinnen und Redner.
Die Initiative behandelt ein Problem, das es im Grunde gar nicht gibt.
Bildungsdirektor Christophe Darbellay (CVP) sagte im Parlament, die Initiative behandle ein Problem, das gar nicht existiere. Und man löse keine Probleme, indem man eine Bevölkerungsgruppe stigmatisiere.
Für die SVP hingegen wäre ein Verbot gerechtfertigt. Angesichts der Einwanderung aus der islamischen Welt könnten Kopftücher zum Problem werden, argumentiert die Volkspartei.
Mit einem Verbot würden wir unser eigenes Kulturgut verteidigen.
Bei der Debatte zeigte sich, dass die SVP mit dieser Meinung alleine dasteht. Allerdings hat der Walliser Grosse Rat noch nicht entschieden, die Debatte geht am Freitag weiter.
Die Volksinitiative der SVP fordert «unbedeckte Köpfe in den Walliser Schulen». Sie wurde im Februar 2016 eingereicht, mit 4329 beglaubigten Unterschriften (nötig sind 4000).
Mit dem Begehren stellt sich die SVP im Wallis gegen einen Entscheid des Bundesgerichts vom Dezember 2015. Dieses erachtete ein Kopftuchverbot an einer Schule im Kanton St. Gallen als unverhältnismässig und als Verletzung der Religionsfreiheit.
Parlaments-Kommission dagegen
Die zuständige Kommission des Walliser Kantonsparlaments stützte im November 2017 die Haltung der Regierung: Das Tragen des islamischen Kopftuchs sei kein brenzliges Problem in den Schulen. Es gebe nur wenige Schülerinnen im Wallis, die ein Kopftuch trügen. Die wenigen Fälle würden pragmatisch angegangen, im Dialog und in gemeinsam ausgehandelten Lösungen.
Mit 7 gegen 5 Stimmen empfahl die Kommission die SVP-Initiative zur Ablehnung.