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Initiative Verhüllungsverbot Die Schweiz sagt Ja zum Verhüllungsverbot

Initiative Verhüllungsverbot

Eidg. Vorlage: Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot»

  • JA

    51.2%

    1'427'626 Stimmen

  • NEIN

    48.8%

    1'360'317 Stimmen

Standesstimmen

  • JA

    18.0

  • NEIN

    5.0

  • Schweizer und Schweizerinnen sagen Ja zum Verhüllungsverbot. Auch das Ständemehr ist zustande gekommen.
  • 51.2 Prozent (1'426'992 Personen) haben ein Ja in die Urne gelegt. Es ist das erste Mal seit Mai 2014, dass eine Initiative angenommen wurde.
  • Mit Ausnahme von Genf haben alle Westschweizer Kantone für das Verbot gestimmt. Insgesamt sagten fünf Kantone Nein.

Abstimmungstext

Nach Frankreich, Österreich und anderen europäischen Ländern verbietet auch die Schweiz muslimischen Frauen künftig die Verschleierung mit Nikab oder Burka in der Öffentlichkeit. An der Abstimmung hatte nur gut die Hälfte der Schweizer teilgenommen. Die Stimmbeteiligung lag bei 51.4 Prozent. Die Regierung hatte für eine Ablehnung geworben.

Von den 26 Kantonen stimmten die eher konservativen teils mit mehr als 60 Prozent für das Verbot, etwa der Tessin oder Schwyz. Sechs Kantone lehnten das Verbot ab. Es muss nun in die Verfassung aufgenommen werden und gilt auf der Strasse, in Restaurants und Geschäften. Nur für Gotteshäuser gibt es eine Ausnahme. Auf lokaler Ebene gibt es solche Verbote bereits in den Kantonen St. Gallen und Tessin.

Das Verhüllungsverbot wird die Schweiz nicht verändern

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Einschätzung von Curdin Vincenz, SRF-Bundeshausredaktor: Das Ja zur Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» des SVP-nahen Egerkinger Komitees ist keine Überraschung. Dass das Komitee, das schon mit der Anti-Minarett-Initiative erfolgreich war, auch diese Initiative bei Volk und Ständen durchbringt, entbehrt nicht einer gewissen Logik.

Mit dem Minarettverbot brach die Schweiz seinerzeit ein Tabu und machte international Schlagzeilen. Der Entscheid von heute ist im Vergleich dazu unspektakulärer, weil einige europäische Staaten, darunter unsere Nachbarn Frankreich und Österreich, schon ein sogenanntes Burka-Verbot kennen.

Unseren Alltag verändern wird der Entscheid von heute kaum, nur jenen von einem verschwindenden Teil der Bewohnerinnen und Bewohner unseres Landes. Denn es gibt kaum vollverschleierte Frauen in der Schweiz. Verändern wird sich mit dem Ja von heute allerdings auch die Rechtslage in Bezug auf vermummte Demonstrierende oder Hooligans. Neu gilt hier schweizweit ein Verbot.

Gut möglich, dass dieser Aspekt der Initiative die grösseren praktischen Auswirkungen haben wird als die viel mehr diskutierte Vollverschleierungen von islamischen Frauen.

Offiziell war in der Abstimmungsvorlage von einem Verhüllungsverbot die Rede. Auch Demonstranten dürfen ihr Gesicht künftig nicht mehr verstecken. Der Verein, der die Volksabstimmung mit einer Unterschriftensammlung durchsetzte, macht aber keinen Hehl daraus, dass der Vorstoss auf die muslimische Verschleierung zielte.

Der radikale Islam müsse in die Schranken verwiesen werden, sagte Anian Liebrand von der rechtskonservativen SVP am Sonntag in Fernsehen. Er ist Geschäftsführer des Egerkinger Komitees, das die Unterschriften zur Durchsetzung der Abstimmung gesammelt hatte. Dieser Verein hatte 2009 auf gleichem Weg durchgesetzt, dass keine neuen Minarette in der Schweiz gebaut werden dürfen. «Es geht nur gegen die Radikalen», sagte SVP-Nationalrat Mike Egger.

Die Gegner des Verbots warfen dem Verein vor, nur Stimmung gegen Muslime machen zu wollen. Mit dem Verbot werde die Gleichberechtigung der Frauen nicht gefördert. In einer freiheitlichen Gesellschaft dürfe es derartige Kleidervorschriften nicht geben. Feministinnen kritisierten, dass auf dem Rücken von Frauen Politik gemacht werde, denn sie müssten künftig mit Bussgeldern rechnen.

Der Anteil der Muslime in der Schweiz lag 2018 bei 5.3 Prozent. Die Zahl der Nikabträgerinnen wird auf rund 30 geschätzt. Eine Burka ist ein Überwurf, der Frauen ganz verhüllt und nur ein Gitterfenster zum Sehen offen lässt. Das Gewand mit Schlitz für die Augen heisst Nikab.

Auswahl traditionellermuslimischer Frauenbekleidung Der Chimar ist ein Schleier, der bis zur Taille reicht. Das Gesicht ist nicht bedeckt. Er kann in verschiedenen Farben getragen werden. Chimar Quelle: Open Society Foundations,DPA Die Burka besteht aus einem grossen Stofftuch. Körper und Gesicht sind verhüllt. Normalerweise wird die Burka in hellblau getragen. In Afghanistangibt es die Burka auch in anderen Farben und mit Stickereien verziert. Burka Der Niqab ist schwarz.Er bedeckt Körper und Gesicht.Lediglich die Augen sind zu sehen. Niqab Arabische Bezeichnung für islamisch begründete Körperbedeckung. Umgangssprachlich bedeutet es, dass nur das weibliche Kopfhaar mit einem Tuch oderleichten Schal bedeckt wird. Hidschab Der Tschador darf nur in schwarz getragen werden.Er bedeckt den ganzen Körper ausser Gesicht undHände. Unter ihm wird oft ein kleiner Schleier getragen. Tschador Besteht aus zwei Teilen. Ein Teil verdeckt den Kopf, der andere liegt über den Schultern. Kann in verschiedenen Farben getragen werden. Al-Amira

SRF 1, Abstimmungsstudio, 7. März 2021, 12:00 Uhr ; 

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