Fünf Menschen mit Beeinträchtigungen beschäftigt das «Provisorium 46» in der Berner Länggasse. Das Restaurant will keine geschützte Werkstatt sein, sondern eine normale Quartierbeiz, wo die Gäste den gleichen Service erwarten dürfen wie anderswo.
Der Goodwill der Gäste sei zwar da, sagt Projektleiter Jonas Staub. «Doch wir wollen den gar nicht.» Denn: Von Behinderten dürfe man etwas erwarten und ihnen auch zutrauen.
Behinderte wollen nicht separiert werden.
Staubs Organisation «Blindspot» hat Erfahrung mit Inklusion. Einbeziehen statt ausschliessen, ist damit gemeint. Seit Jahren organisiert er Ferienlager für Kinder mit und ohne Behinderung. Seit Oktober gibt es dieses Lokal in Bern. «Die Behinderten wollen nicht separiert werden. Sie wollen dazu gehören.»
Stefan Rhyn ist geistig behindert. Drei Mal pro Woche rund sechs Stunden arbeitet er dort. Das Servieren gefalle ihm, sagt er.
Inklusion ist nicht einfach
Seit kurzem arbeitet Stefan auch abends so wie die «normalen» Angestellten. Er nimmt Bestellungen auf, macht Getränke bereit und serviert.
Das Einkassieren übernehmen die anderen Angestellten. Allerdings: Nicht immer ist Inklusion einfach. Dann, wenn Stefan eine Bestellung nach der anderen aufnimmt, und die anderen nicht mehr nachkommen mit Eintippen in der Kasse. Und je nach Beeinträchtigung ist ein solcher Einsatz in der Beiz auch unmöglich.
Für ein Taschengeld
Einen Lohn bekommen die Behinderten nicht, nur ein Taschengeld. Das sei unschön, sagt Projektleiter Staub. Das Gesetz setze hier Grenzen. Werden da also Behinderte als billige Arbeitskräfte missbraucht. Diesen Vorwurf könne man ihm machen, sagt Staub. Doch: «Was ist besser? Die Behinderten in einem Schonraum zu beschäftigten, wo sie niemand sieht, oder in der Beiz, wo sie sich auch bestätigen können?»