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Ein Mann sticht Spargeln.
Legende: Geht es nicht ohne sie? Ein polnischer Landarbeiter sticht auf einem Hof in Kerzers weisse Spargeln. Keystone

Inländervorrang wird umgesetzt Stellenmeldepflicht – die schwierige Umsetzung

Beispiele aus Freiburg und dem Wallis zeigen: vielerorts dürfte die Meldepflicht eher zur Makulatur verkommen.

Eigentlich sieht Stefan Flückiger in der Meldepflicht eine Chance. Er leitet das Regionale Arbeitsvermittlungszentrum RAV in Murten. Bisher hätten nämlich viele Arbeitgeber, gerade auch Gemüseproduzenten, nicht mit dem RAV zusammengearbeitet.

Stellenmeldepflicht – was gilt neu?

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Fünf Seiten lang ist die Liste mit den meldepflichtigen Berufen . Herausgegeben hat sie das Staatssekretariat für Wirtschaft. Es sind Berufe, in denen die Arbeitslosigkeit über acht Prozent liegt. Wer eine Stelle in diesen Berufen zu besetzen hat, darf ab dem 1. Juli nicht mehr einfach ausschreiben und anstellen. Die Stellen müssen dem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum RAV gemeldet werden. Dort stellt man Dossiers von Stellensuchenden zusammen und liefert die dem Arbeitgeber. Der lädt die Stellensuchen zum Gespräch ein und entscheidet über deren Eignung.

Mit der Stellenmeldepflicht werde dies künftig anders sein. Doch nun gelte es auch, diese Arbeitgeber von der Zusammenarbeit mit dem RAV zu überzeugen.

Doch auch Stephan Flückiger weiss: Stellensuchende an die Landwirtschaft zu vermitteln, dürfte sehr schwierig sein. Häufig scheitere es an den unterschiedlichen Lohnvorstellungen.

Was ist der Inländervorrang?

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  • Im Rahmen der Umsetzung des Zuwanderungsartikels in der Verfassung hat das Parlament einen Inländervorrang bei Stellenvergaben beschlossen.
  • Die gemeldeten Stellen liegen während fünf Tagen nur den bei den RAV gemeldeten Personen vor.
  • Die Stellenmeldepflicht gilt auch für Kleinstpensen, wie der Bundesrat explizit festhält.

Das bestätigt Gemüseproduzent Pascal Gutknecht. Die Leute seien nicht bereit, in der Landwirtschaft zu arbeiten. Auf seinem Betrieb in Ried bei Kerzers arbeiten 80 Personen – vorwiegend Erntehelfer aus Polen, Bulgarien oder Portugal.

Die Leute sind nicht bereit, in der Landwirtschaft zu arbeiten – schon gar nicht sechs Tage die Woche.
Autor: Pascal Gutknecht Gemüseproduzent

Mit ganz anderen Problemen sieht sich die Hotellerie im Wallis konfrontiert. «Die Saison beginnt nicht an einem bestimmten Tag», sagt Peter Kalbermatten, Chef der kantonalen Dienststelle für Industrie, Handel und Arbeit.

Das führe vor allem zu zeitlichen Engpässen: «Die Hotels wollen kurzfristig Leute anstellen, mit der Meldepflicht verlieren sie Zeit.» Zum Beispiel könne man einen bestimmten Koch nicht einfach anstellen, wenn er nicht im RAV eingeschrieben sei – sondern dürfe ihn erst nach fünf Tagen kontaktieren.

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