Der Kanton Appenzell Innerrhoden vereinfacht den Zugang zum Arbeitsmarkt für Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen. Sie sollen ohne grossen administrativen Aufwand ein zweistufiges Praktikum absolvieren können, um danach schneller eine Festanstellung zu erhalten.
Der Arbeitgeber hat so mehr Zeit, den künftigen Mitarbeiter kennenzulernen und in seine Firma zu integrieren.
Die erste Stufe des Praktikums dauert ein halbes Jahr. Während dieser Zeit fallen für den Arbeitgeber keine Lohnkosten an. Der Kanton übernimmt einen Kostenbeitrag. Nach diesem halben Jahr entscheiden der Flüchtling und das Unternehmen gemeinsam, ob die zweite Stufe, welche ebenfalls ein halbes Jahr dauert, möglich ist.
Der Arbeitgeber muss bereits zu Beginn des Praktikums vertraglich zusichern, dass nach diesem Praktikumsjahr die Option auf eine Festanstellung besteht.
Auch Ausserrhoden vereinfacht Arbeitsmarkt
Vor rund einem Monat hat auch der Kanton Appenzell Ausserrhoden in diesem Bereich reagiert. Er hat eine neue Richtlinie erlassen. Die Bewilligungspraxis wird vereinfacht. Berufserkundungseinsätze und Schnupperlehren während einer bestimmten Dauer werden bewilligungsfrei.