Der Kanton verlängert seine Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Arbeiterhilfswerk (SAH) Zentralschweiz nicht mehr. Dieses ist seit 2002 für einen Teil der beruflichen Integration von Flüchtlingen und vorläufig aufgenommenen Personen zuständig.
Änderung auf nationaler Ebene
Wegen der Integrationsagenda Schweiz müssen neu Betreuung, Begleitung und Integration von einer einzigen Stelle übernommen werden. Deswegen übernehme der Kanton nun diese Aufgabe, sagt Silvia Bolliger, die Leiterin der zuständigen Dienststelle. Bereits jetzt war der Kanton während bis zu sieben Jahren für einen Grossteil der Betreuung verantwortlich. Das SAH Zentralschweiz übernahm maximal zwei Jahre dieser Arbeit.
Das Schweizerischen Arbeiterhilfswerk spricht von einem folgenschweren Entscheid: Per Ende Jahr würden voraussichtlich 22 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Stelle verlieren. Präsident Beat Däppeler merkt an, dass eine Zusammenarbeit in ähnlicher Weise auch weiterhin möglich wäre.
Wir sind sehr erstaunt, dass der Kanton nicht versucht hat, mit uns nach Lösungen zu suchen.
Silvia Bolliger hält dagegen: «Wir dürfen über diese Zusammenarbeit gar nicht selber entscheiden. Das Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen verbietet eine Vergabe von Aufträgen über 250'000 Franken ohne Ausschreibung.» Der Kanton Luzern sei weiterhin auf externe Institutionen angewiesen, so zum Beispiel beim Jobcoaching.
Beim SAH hofft man auf genau diese Ausschreibungen des Kantons. Man sei dem Arbeitsmarkt sehr nah und verfüge über ein breites Netzwerk zu Wirtschaft und Arbeitgebenden, sagt Däppeler. Alleine im vergangenen Jahr hätten 425 Stellen – davon 50 Lehrstellen – an geflüchtete Menschen vermittelt werden können.