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60 Jahre nach dem Volksaufstand in der DDR
Aus Tagesschau vom 17.06.2013.
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International Aufrecht gescheitert: 60 Jahre Volksaufstand in der DDR

1953 gingen in Ostberlin erstmals Demonstranten auf die Strasse. Ihr Ziel: politische Veränderungen und die Freiheit. Der Aufstand scheiterte. Dennoch waren die Proteste ein Schlüsselereignis deutsch-deutscher Geschichte.

Trotz der Niederschlagung des Aufstandes machte der 17. Juni 1953 über die Grenzen Ostdeutschlands hinaus Geschichte. In rund 700 Orten hatten damals rund eine Million Menschen für Freiheit und Demokratie demonstriert.

Das Zentrum der Erhebung war Ostberlin. Hier formierten sich Bauarbeiter am 16. Juni zu einem Protestzug. Der Grund: Die Arbeitsnormen waren kurz zuvor um zehn Prozent erhöht worden. Das hatte das Fass zum Überlaufen gebracht. Dem Protest der Arbeiter schlossen sich spontan immer mehr Menschen an.

Am Tag darauf weiteten sich die Demonstrationen im ganzen Land aus. Mutig seien freie Wahlen, der Rücktritt der Regierung, die Freilassung der politischen Gefangenen und Demokratie gefordert worden, so der Historiker Hans-Hermann Hertle vom Zentrum für Zeithistorische Forschung Potsdam.

Dutzende Tote, tausende Festnahmen und Verurteilungen

Die DDR-Führung, zuvor in Agonie erstarrt, verhängte den Ausnahmezustand. Schweres Militärgerät der Sowjets fuhr auf. Die Hoffnungen vieler Ostdeutscher brachen zusammen.

Zwei Männer werfen Steine auf einen sowjetischen Panzer. Schwarz-Weiss-Fotografie
Legende: Mit Steinen gegen Panzer: Viele Ostdeutsche wagten das schier Aussichtslose und gingen auf die Strassen. Keystone

Der Aufstand sei die erste Massenerhebung im Machtbereich der Sowjetunion nach dem Zweiten Weltkrieg gewesen, erklärt Hans-Hermann Hertle. «Das war ein Schlüsselereignis deutsch-deutscher Geschichte.» Obwohl die SED den Aufstand totgeschwiegen habe, sei er für die Führung ein Trauma geblieben.

Nach Angaben des Historikers Ilko-Sascha Kowalczuk wurden nach dem Aufstand bis zu 15'000 Menschen festgenommen und rund 1800 Urteile durch DDR-Gerichte gefällt. Zudem verhängten nach Angaben Kowalczuks sowjetische Militärtribunale standrechtliche Erschiessungen und Haftstrafen.

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