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International Brexit: May verspricht einen geordneten Rückzug

Grossbritanniens Premierministerin Theresa May hat beim Treffen mit Amtskollegen in Berlin einen organisierten Austritt ihres Landes aus der EU angekündigt. Derweil lässt das höchste britische Gericht nun auch Schottland und Wales in der Brexit-Frage mitreden.

Offiziell wurde über den Brexit nicht geredet, als sich Premierministerin Theresa May in Berlin mit Kanzlerin Merkel traf. Doch wenn es um EU-Finanzen und die Ausrichtung der Gemeinschaft geht, schwebt das B-Wort stets im Raum.

Grossbritanniens Premierministerin Theresa May hat einen geordneten Austritt ihres Landes aus der EU angekündigt. Ihr Land werde sich auch weiterhin gemeinsam mit den Europäern engagieren.

«Das haben wir immer getan mit Deutschland und das werden wir auch weiterhin tun, wenn wir die EU verlassen, darunter auch in Gruppen wie diesen», sagte May nach einem Treffen mit Bundeskanzlerin Angela Merkel, US-Präsident Barack Obama sowie den Staats- oder Regierungschefs aus Frankreich, Italien und Spanien. Grossbritannien werde den Austritt nach Artikel 50 wie angekündigt bis Ende März beantragen.

Kein Brexit a la carte

Derweil machte der deutsche Finanzminister Wolfgang Schäuble einmal mehr klar, dass es für die Briten keine Ausnahmeregelungen nach dem Ausstieg aus der Europäischen Union geben wird. «Es gibt kein Menü a la carte. Es gibt nur das ganze Menü oder keines», sagte Schäuble der «Financial Times». Wenn das Land nach dem Brexit weiter Zugang zum Binnenmarkt haben wolle, müsse es auch die EU-Regelungen etwa beim freien Marktzugang für Arbeitnehmer akzeptieren. Schäuble meinte zudem, Grossbritannien müsse seinen bestehenden Verpflichtungen nachkommen, möglicherweise noch bis ins Jahr 2030 hinein.

Gericht lässt nun auch Schotten mitreden

Während Premierministerin May in Berlin weilt und ihren EU-Kollegen versichert, alles verlaufe «geordnet», scheint das oberste britischen Gerichtshofs die Brexit-Frage eher zu verkomplizieren. Es geht um das Gerichtsverfahren zur Frage, ob das britische Parlament den anstehenden Brexit-Verhandlungen der Regierung mit der EU zustimmen muss.

Der Oberste Gerichtshof entschied, dass auch die Regierungen von Schottland und Wales bei dem anstehenden Berufungsverfahren mitreden können. Auch eine Gewerkschaft, die britische Beschäftigte im Ausland vertritt, könne ihre Stellungnahme vor Gericht abgeben.

Das Berufungsverfahren, das vom 5. bis 8. Dezember dauern dürfte, hat die Regierung von Premierministerin Theresa May angestrengt, nachdem sie bei einem ersten Urteil unterlegen war. Das Gericht hatte kürzlich entschieden, dass das britische Parlament vor Beginn der Austrittsverhandlungen mit der EU befragt werden muss. May will dagegen erreichen, dass sie die Brexit-Gespräche auch ohne parlamentarische Zustimmung einleiten kann.

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